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Sportstätte
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  • Patrick Hausen
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Wie Sportvereine von der Neufassung der Kommunalrichtlinie profitieren

Seit Anfang des Jahres ist die neue Kommunalrichtlinie 2022 in Kraft. Mit ihr will das Bundesumweltministerium den Klimaschutz in Städten und Gemeinden voranbringen. Hierzu werden kommunale Akteure durch Fördermaßnahmen dabei unterstützt, “Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken”. Positive (und beabsichtigte) Nebeneffekte: Die Lebensqualitätsteigt vor Ort steigt, (Energie-)Kosten sinken und die regionale Wertschöpfung steigt.

Neben Kommunen und weiteren Akteuren sind auch Sportvereine und -verbände im Rahmen der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt. Grund genug, einen Überblick zu geben.

Investive Fördermaßnahmen

Der Deutsche Olympische Sportbund und Sportplatzwelt weisen darauf hin, dass für Sportvereine “einerseits investive Fördermaßnahmen von großem Interesse” seien, mit denen auf lange Sicht Energie und Treibhausgasemissionen gespart werden können. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Modernisierung von Beleuchtungssystemen (z.B. Umrüstung von Flutlichtanlagen, alter Innen- oder Hallenbeleuchtungen auf moderne LED-Systeme)
  • Sanierung und Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in Sporthallen (z.B. auf Wärmerückgewinnung)
  • Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität (z.B. Errichtung von Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern)
  • Diverse weitere Maßnahmen (z.B. „Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse“ und den „Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation“)

Strategische Maßnahmen

Sportvereine können zudem finanzielle Zuschüsse für strategische (Beratungs-)Maßnahmen beantragen. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Klimaschutzkonzepte
  • Klimaschutzmanagement
  • Klimaschutzkoordinatoren
  • Klimaschutzbilanzierungen
  • Machbarkeitsstudien

Förderberatung und Antragstellung

Die neue Kommunalrichtlinie ist gültig bis zum 31.12.2027. Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie können helfen die Beratungsstellen SK:KK (Förderberatung: Tel. 030 39001-170, E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de) und ZUG (Antragsberatung: Telefon: 030 700 181-880; E-Mail: nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org) weiter.

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