Wie du Sponsoren in deinem Verein platzierst
Sponsoren und Werbung sind für Vereine eine gute Möglichkeit, um die Flaute in der Kasse zu bekämpfen. Aber besonders ohne Vorerfahrung ist es wichtig, sich über die Regeln und Grenzen in diesem Bereich zu informieren. Ansonsten kann es böse Überraschungen geben.
Wieso ist Werbung wichtig für deinen Verein?
Egal ob neue Trikots, eine Renovierung des Vereinshauses oder Essen und Getränke beim jährlichen Vereinsfest. Vereinsarbeit kostet zum Teil viel Geld. Eine Möglichkeit, an dieses zu kommen, ist, mit Sponsoren und Werbepartner zusammen zu arbeiten.
Was musst du bei Sponsoren beachten?
Bevor du dich an einen Sponsor wendest, solltest du prüfen, wie du am besten von dir überzeugst. Mach dir ein paar Notizen dazu, welche Zielgruppen durch deinen Verein angesprochen werden und welche für einen Sponsor interessant sein könnten.
Neben der Ermittlung eines Sponsorens ist es auch wichtig, sich einen Überblick über die Werbemöglichkeiten im Verein zu verschaffen. Neben den klassischen Logos auf den Sporttrikots oder Bandenwerbung hast du noch andere Möglichkeiten, um deinen Sponsoren eine Fläche zu bieten. Wie wäre es zum Beispiel mit einer bedruckten Eckfahne? Oder eine Partnerschaft mit einem Getränkegroßhändler, der auf dem Vereinsfest verkauft? Bevor du in Verhandlungen mit zukünftigen Partnern trittst, solltest du am besten übersichtlich in einem Katalog darstellen, welche Angebote du wem für wie lange zur Verfügung stellen kannst.
Neben analoger Werbung gibt es auch die Möglichkeit auf digitalem Wege neue Werbeflächen zu erschließen: Sei es durch eine Erwähnung des Sponsors auf der Vereinswebsite oder aber, indem man Name und Logo des Sponsors in den sozialen Medien zeigt. Entweder als eigenen Post, in dem man sich für die Unterstützung bedankt. Oder, indem man das Logo des Sponsors beispielsweise bei Informationen zu aktuellen Ergebnissen platziert.
Eine weitere digitale Werbemöglichkeit bietet unsere digitale Bande: Damit kannst du deinen Unterstützern einen Platz auf der Seite deines Vereins in der kostenfreien VT Fansports App anbieten. Wie das funktioniert, zeigt dir das folgende Video:
Du musst gleichzeitig auch darauf achten, welche Richtlinien für Werbung für deinen Verein gelten. Je nach Sportart sind zum Beispiel unterschiedlich viele Logos auf dem Trikot erlaubt. Wir haben bereits erklärt, welche Regeln für Trikotwerbung im Fußball gelten.
Außerdem darfst du nicht für alles werben. So ist es z.B. verboten, im Jugendsport für Glücksspiel und Alkohol zu werben. Diese Regeln können sich auch weiter ändern. So plant unter anderem der Bundesernährungsminister Cem Özdemir ein Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich direkt an Kinder richtet.
Zusätzlich solltest du dir überlegen, ob du mit einigen Sponsoren eine engere Verbindung als mit anderen eingehst. So ist es nicht unüblich, dass Vereine einen Haupt-Sponsor haben und mehrere wechselnde Co-Sponsoren.
Auf jeden Fall sollte dein Verein mindestens eine Person als Ansprechpartner für Sponsoren beauftragen. Das ermöglicht eine Bündelung der Anfragen und vermeidet Doppelanfragen oder miteinander kollidierende Verträge.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einem Sponsoring?
Vorweg: Wir sind keine Anwälte und wollen und können hier keine Rechtsberatung geben.
Ob du bei einer Veranstaltung Spenden entgegennimmst oder eine lokale Firma im Gegenzug für das Abbilden ihres Logos sich an den Kosten eines Plakatdrucks beteiligt, am Ende erhältst du erst einmal eine bestimmte Summe Geld. Das Geld ist aber an unterschiedliche Bedingungen und Steuersätze geknüpft.
Der offensichtlichste Unterschied zwischen einer Spende und einem Sponsoring ist, das für Spenden keine Gegenleistung erwartet wird. Ein Sponsoring hingegen ist mit einer vertraglich festgelegten Gegenleistung verbunden, z.B. durch das Abbilden des Logos. Außerdem musst du auf den jeweilig passenden Steuersatz achten.
Wie versteuerst du Sponsoring richtig?
Auf eine Spende entfällt keine Umsatzsteuer. Bei Geld, welches du durch Sponsoring erhältst, können je nach Art drei unterschiedliche Prozentsätze Steuern anfallen. Dabei wird unterschieden, wie stark du für den Sponsor wirbst.
Wenn du dem Sponsor einfach nur dankst, ohne ihn oder sein Logo besonders in den Vordergrund zu stellen, fallen keine Steuern an. In diesem Fall gibt es keine Gegenleistung (oder eine so geringe, dass der Werbeeffekt ähnlich wie bei einer Spende wäre).
Sobald aber eine Gegenleistung erwartet wird und dafür die Überlassung von Namens- und Werberechten stattfindet, muss der Betrag mit 7% Umsatzsteuer versteuert werden.
Der höchste Steuersatz mit 19% wird fällig, wenn das Sponsoring eine aktive Werbung beihaltet. Die erbrachte Gegenleistung geht also über eine direkte Nennung und visuelle Platzierung hinaus.
Um es an einem Beispiel zu erklären, stell dir vor, du bist bei einem kleinen Fußballverein namens Musterstadt e.V. und ihr benötigt neue Trikots. Ein lokaler Supermarkt tritt an dich heran und bietet an, euch zu sponsern. Im Gegenzug möchte er
- keine Gegenleistungen. Der Besitzer ist einfach eine gute Seele und möchte seinem Lieblingssportverein etwas Gutes tun. (keine USt.)
- sein Logo auf dem Trikot abgebildet sehen. Außerdem möchte er auf seiner Homepage sein Engagement als “Partner von Fußballverein Musterstadt e.V.” angeben und du erlaubst ihm den Namen des Vereins dafür zu nutzen. (7% USt.)
- sein Logo nicht nur auf dem Trikot steht, sondern dass ihr auf eurer Webseite zusätzlich noch einen Link zur Seite des Supermarktes setzt. Außerdem möchte er, dass seine Prospekte bei dem nächsten Spiel verteilt werden. (19% USt.)
Du siehst: Sponsoring ist nicht gleich Sponsoring. Was genau als Gegenleistung erwartet wird, muss dringend im Vertrag festgelegt werden. Sollte nicht ganz klar sein, wie du den Betrag versteuern sollst, hilft es beim zuständigen Finanzamt nachzufragen oder einen Finanzberater hinzuzuziehen.
Besonders gemeinnützige Vereine müssen hier aufpassen. Zwar können sie Sponsoren z.B. ohne Probleme auf ihrer Webseite nennen und bildlich darstellen, eine Verlinkung hingegen würde als Werbeleistung angesehen werden können.
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen zudem Einnahmen durch Spenden und Sponsoring immer getrennt verbucht werden.