Trikotwerbung im Fußball: Das müssen Vereine beachten
Von der Kreisliga bis zur Bundesliga prangt bei nahezu jedem Verein neben dem Vereinslogo auch das Logo einer oder mehrerer Firmen auf der Spielkleidung. Nicht jede Werbung ist jedoch erlaubt. Welches Sponsorenlogo wo stehen darf und was du sonst noch rund um das Thema Trikotwerbung beachten musst, erklären wir dir im folgenden Text.
Wofür darf geworben werden?
Jede Mannschaft eines Vereins kann einen eigenen Werbepartner in jedem der von ihr bestrittenen Wettbewerbe haben. Dieser darf für höchstens zwei seiner Produkte bzw. mit zwei seiner Symbole werben. In einem Spiel darf nur für ein Produkt bzw. ein Symbol geworben werden.
Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral oder die gesetzlichen Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Was das konkret in der Praxis bedeutet, wird immer wieder hitzig diskutiert. Zudem ist die Werbung für starke Alkoholika oder für Tabakwaren und ihre Hersteller sowie für Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung von Tabakwaren ist, unzulässig. Werbung mit politischem, religiösem oder rassistischem Inhalt oder zugunsten von Sekten wird nicht gestattet.
Bei Jugendmannschaften ist darüber hinaus die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten, sowie für jegliche alkoholischen Produkte generell verboten.
Das erste deutsche Bundesliga-Team mit Trikotwerbung war Eintracht Braunschweig. Im März 1973 liefen die Braunschweiger in der Partie gegen Schalke 04 erstmals mit dem Hirsch der Kräuterlikör-Firma "Jägermeister" auf. Nachdem Trikotwerbung damals eigentlich verboten war, wurde der Jägermeister-Hirsch kurzerhand zum Braunschweiger Wappentier ernannt.
Welche Werbeflächen auf dem Trikot sind erlaubt?
Werbung ist für den Verein selbst grundsätzlich nur auf der Vorderseite des Hemdes erlaubt und darf eine Größe von maximal 200 cm² nicht übersteigen. Sie darf sich an folgenden Stellen befinden:
- Auf dem Brustteil zentriert in horizontaler Ausrichtung
- Auf der rechten oder linken Körperhälfte oder in zentraler Position in vertikaler Ausrichtung
Werbung auf dem Trikotärmel ist generell dem Sponsor des jeweiligen Wettbewerbs vorbehalten. Sie darf maximal 100cm² groß sein. Wenn kein gemeinsamer Sponsor des Wettbewerbs benannt wird, kann der DFB beschließen, dass diese Fläche für eine gemeinsame Aktion genutzt wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Werbefläche dem Verein für eigene Sponsoren zur Verfügung zu stellen.
Die Trikotwerbung muss grundsätzlich einen deutlichen Abstand zum Vereinslogo haben und muss mit den Originalfarben des Trikots abgestimmt sein. Sie darf nicht irritierend auf die Spieler:innen, das Schiedsrichtergespann und die Zuschauenden wirken.
Wo darf das Logo des Trikotherstellers zu sehen sein?
Der Trikothersteller darf auf der Spielkleidung in den folgenden Formen für sich werben:
- Name (Name des Herstellers in Blockbuchstaben)
- Logo (Symbol, mit dem der Hersteller identifiziert wird)
- Produktlinie (gemeinsamer Name mehrerer Produkte des Herstellers als eigene Marke)
- Figuratives Logo (Kombination aus Name und Logo des Herstellers)
- Schriftzug (besondere Schreibweise des Herstellernamens)
Die Werbung des Herstellers darf dabei kein anderes Element des entsprechenden Kleidungsstücks (Vereinswappen, Nummer, Beschriftung, etc.) berühren. Eine Ausnahme zu dieser Regel ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des DFB möglich.
Die Werbung des Herstellers darf an den folgenden Stellen platziert werden:
Auf dem Hemd:
- Vorderseite des Trikots, entweder auf der Brust oder oberhalb des Sponsorenlogos mittig auf Brusthöhe
Auf der Hose:
- Entweder auf dem linken oder rechten Hosenbein (genaue Platzierung darf frei gewählt werden)
Auf den Stutzen:
- Horizontal zwischen dem Knöchel und dem oberen Bord des Stutzens (oberer Bord des Stutzens = oberer Teil des Stutzens, der oftmals umgekrempelt wird)
Die Herstellerwerbung darf dabei an keinem Kleidungsstück über 20 cm² groß sein. Da die Stutzen sich beim Tragen ausdehnen, zählt hier die Größe im ungetragenen Zustand.
In der österreichischen Bundesliga sind die Regeln hinsichtlich Trikotsponsoren wesentlich locker als in Deutschland. Während hierzulande Bundesliga-Vereine maximal zwei Sponsorenlogos (+ das Logo vom Trikothersteller) auf dem Trikot tragen können, ist die Spielkleidung in Österreich oftmals gepflastert mit Firmenlogos. Eine zweistellige Anzahl an Trikotsponsoren ist dort keine Seltenheit.
Für besondere Schlagzeilen sorgten in den letzten Jahren die Trikots des TSV Hartberg: Dort finden sich allein auf dem Oberteil des Trikots ganze 15 Sponsoren-Logos. Dafür wurde die Spielkleidung des TSV Hartberg im vergangenen Jahr zum hässlichsten Fußballtrikot des Jahres gewählt.
Wann muss Trikotwerbung genehmigt werden?
Generell muss jede Trikotwerbung beim zuständigen DFB-Mitgliedsverband beantragt werden. Immer wieder wird dieses Genehmigungsverfahren von Vereinen jedoch als unnötiger bürokratischer Aufwand und “Geldmacherei” bezeichnet. Einige Verbände, wie etwa der Fußballverband Rheinland, haben daher in den vergangenen Jahren das Genehmigungsverfahren zur Trikotwerbung abgeschafft.
Die Anmeldegebühr für Trikotwerbung ist je nach Verband sehr unterschiedlich. Während die Vereine in Bremen pauschal eine Anmeldegebühr von 50€ zahlen müssen, wird beispielsweise in Thüringen die Anmeldegebühr je nach Liga des entsprechenden Vereins abgestuft. Während Kreisligisten nur 5€ zahlen müssen, sind die Gebühren für Regionalligisten und Drittligisten mit 100€ insgesamt 20mal so hoch. Für die Anmeldung von Trikotwerbung für Nachwuchsmannschaften muss keine Gebühr gezahlt werden.
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Quellen und weiterführende Links
- Durchführungsbestimmungen des Deutschen Fußball Bunds
- UEFA-Ausrüstungsreglement
- Bestimmungen zur Trikotwerbung des Württembergischen Fußballverbandes
- Genehmigungsformular des Thüringer Fußball-Verbands für Trikotwerbung
- Bestimmungen zur Trikotwerbung des Badischen Fußballverbandes
Fußball, Sponsoring, Vereinsarbeit