
Hygienekonzept für Fußballvereine in Rheinland-Pfalz
Die Verbandsstruktur des DFB
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist nicht nur aktiven Sportlern sondern wohl jedem Bürger ein Begriff. Der strukturelle Aufbau hingegen wird eher den Fußballern geläufig sein, denn:
Aufbau und Struktur des Deutschen Fußball-Bundes gleichen einer Pyramide. An deren Spitze steht die DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main, der als nächste Stufe die fünf Regionalverbände Nord, West, Süd, Südwest und Nordost folgen. Die Regionalverbände setzen sich aus 21 Landesverbänden zusammen, die ihrerseits in Bezirke beziehungsweise Kreise gegliedert sind, denen wiederum die Vereine mit ihren Mitgliedern angeschlossen sind.
Machen wir es kurz an einem Beispiel greifbar und wählen dafür unseren Heimatverein die TUS Fortuna Saarburg. Diese gliedert sich wie folgt in die Verbandsstrukturen ein:
- Deutscher Fußball-Bund (DFB)
- Fußball-Regional-Verband (FRV) Südwest (auch Südwestdeutscher Fußball-Verband genannt)
- Fußballverband Rheinland
- Kreis Trier-Saarburg
Bezogen auf das Hygienekonzept bzw. die -regeln ist der Fußballverband Rheinland als übergeordneter Landesverband und Organisator der Ligen denen Saarburg im Spielbetrieb angehört maßgeblich.
Gleichzeitig sind die Landesverbände aber auf grünes Licht von Seiten der jeweiligen Landesregierung angewiesen. Passend hierzu folgendes Zitat:
Zunächst bin ich froh und dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern dankbar, dass der Ball wieder mit kompletten Mannschaften rollen darf. Allerdings gilt nach wie vor, dass der Gesundheitsschutz unserer Aktiven und auch der Zuschauer das Wichtigste ist. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die Hygieneregeln umzusetzen. Ich habe bei Besuchen von einigen Fußballspielen festgestellt, dass die Grundforderung, auf den Zuschauerplätzen Abstand zu halten, noch nicht befriedigend umgesetzt wurde. Auch die Erfassung der Zuschauer läuft noch nicht überall rund. Ich weiß, dass es für die Vereine nicht immer leicht ist, die Vorschriften umzusetzen. Aber im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten muss alles versucht werden, die Vorgaben möglichst vollständig und genau zu erfüllen.
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Bevor wir uns also mit dem Hygienekonzept des Fußballverband Rheinland beschäftigen, muss die rechtliche Grundlage betrachtet werden. Diese wurde mit der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020 gelegt, welche am 24. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Und auch wenn es sich im Alltag teils nicht mehr an jeder Ecke so anfühlt, als würde Corona das Leben wie wir es bis März gekannt haben, stark einschränken, so umfasst die genannte Verordnung 26 Seiten mit Regelungen, die teils in ausgelagerten Hygienekonzepten verfeinert werden. Es gilt den rechtlichen Regelungen entsprechend also durchaus einiges zu beachten.
In §10 “Sport” finden sich die für Vereine relevanten Informationen, die den Trainings- & Spielbetrieb wieder ermöglicht haben. So gilt:
(1) Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. In den nicht von Satz 1 erfassten Fällen gelten die Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1; sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist in geschlossenen Räumen der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln.
(3) Zuschauer sind nur nach Maßgabe der in § 1 Abs. 9 genannten Hygienekonzepte für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich zugelassen.
(4) Unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 3 sind sportliche Angebote mit touristischem Charakter zulässig.
In Sachen Kontakterfassung gilt also §1 “Allgemeine Schutzmaßnahmen”:
(8) Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist sicherzustellen, sofern dies in dieser Verordnung ausdrücklich bestimmt wird (Kontakterfassung). Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sind in diesem Fall von dem Betreiber einer Einrichtung oder Veranlasser einer Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und für eine Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen. Sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Datenaufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dieser Verordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. An das zuständige Gesundheitsamt übermittelte Daten sind von diesem unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.
Zudem wird auf die von der Landesregierung veröffentlichten Hygienekonzepte verwiesen:
(9) Auf der Internetseite der Landesregierung sind Hygienekonzepte veröffentlicht. Die Schutzmaßnahmen der jeweiligen Hygienekonzepte in ihrer jeweils geltenden Fassung sind bei Durchführung von Veranstaltungen, bei Öffnung öffentlicher oder gewerblicher Einrichtungen oder beim Sport zu beachten. Sofern für einzelne Einrichtungen oder Maßnahmen keine Hygienekonzepte auf der Internetseite der Landesregierung oder der fachlich zuständigen Ministerien veröffentlicht sind, gelten die Hygienekonzepte vergleichbarer Einrichtungen oder Lebenssachverhalte entsprechend.
Und tatsächlich findet sich in der Liste der von der Landesregierung herausgegebenen Hygienekonzepte auch das “Hygienekonzept für Sport auf Außenanlagen”, welches in seiner Version vom 30. Juli 2020 auf der 10. CoBeLVO basiert. Im letzten Abschnitt findet sich ein weiterleitender Verweis auf die sportartspezifischen Festlegungen.
Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind, soweit diese einschränkendere Regelungen beinhalten
Ein Hygienekonzept für den Amateurfußball?
Es ist also ein wenig wie bei einer Schnitzeljagd. Wir werden von A nach B nach C verwiesen und jedes Mal gibt es ein paar mehr Informationen, die sich zu einem tragfähigen und rechtlich konformen Konzept zusammen setzen lassen. Unsere nächste Anlaufstelle ist daher die Website des Deutschen Olympischen Sportbundes mit den “Sportartspezifischen Übergangsregeln” . Neben Plakaten zur bildlichen Darstellung der wichtigsten Regeln (Kontaktnachverfolgung, Abstandsregeln, weniger Zuschauer, …) findet sich eine Liste mit den sportartspezifischen Übergangsregeln der Sportverbände. Hier findet sich auch der Deutsche Fußball-Bund wieder, der ein Muster-Hygienekonzept unter dem Schlagwort “Zurück ins Spiel” als Leitfaden für den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurbereich für seine zugehörigen Landesverbände bereitstellt.
Das Muster-Hygienekonzept gliedert sich in folgende Kapitel:
- Allgemeine Hygieneregeln
- Verdachtsfälle Covid-19
- Organisatorisches
- Zonen
- Hinweise Trainingsbetrieb
- Trainingstipps
- Hinweise Spielbetrieb
- Hinweise Vertragsspieler*Innen und bezahlte Trainer*Innen
- Einschätzung zum Infektionsrisiko
- Haftungshinweis
- Rechtliches
Von besonderer Bedeutung für die Vereine ist dabei Kapitel 3 “Organisatorisches” in dem es heißt, dass: “Jeder Verein sollte für seine individuellen Rahmenbedingungen ein eigenes Hygienekonzept erstellen und – falls gefordert – mit den lokalen Behörden abstimmen. Zur Erstellung wird eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen vom „Muster-Hygienekonzept“ wird empfohlen, die Entscheidungsgrundlagen entsprechend zu dokumentieren.”
Bedeutet also ganz konkret: Jeder Verein ist angehalten sein eigenes Hygienekonzept zu erarbeiten.
Das Hygienekonzept für den Fußball im Rheinland
Da wir uns aber natürlich noch im ehrenamtlichen Breiten- bzw. Amateursportbereich befinden, war der Landesverband Rheinland nicht untätig und hat unter “Rücksprache mit dem Innenministerium und dem Südwestdeutschen Fußballverband” ein Hygienekonzept erarbeitet, das als Blaupause für die zugehörigen Vereine genutzt werden kann. Dieses und weitere Informationen finden sich hier
Wie die praktische Umsetzung dieses Konzeptes vor Ort in Sachen Kontakterfassung aussehen kann, haben wir in unserem erfolgreichen Beitrag “Kontaktnachverfolgung für Fußballvereine” geschildert.
Dass die Umsetzung nicht leicht ist, zeigt sich auch durch die Aussagen von Herrn Desch, auf dessen Interview ich abschließend noch einmal eingehen möchte. Denn er benennt die Probleme und Gefahren deutlich, indem er sagt:
Die Konzepterstellung fordert die Vereine in einem völlig neuen Bereich. Manche Vereine stehen vor größeren Problemen, andere lösen das mit passenden Ideen.
[...]
Mit Sorge beobachte ich – wie sicher auch viele andere auch – die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen. Wir hoffen, dass wir beim Fußball keine Infektionsfälle erleben müssen. Sollte es zu Infektionen kommen, müssen wir die Entscheidungen der Gesundheitsbehörden abwarten und einhalten. Wie sich das auf den Spielbetrieb auswirken würde, muss im Einzelfall entschieden werden. Um eine Unterbrechung des Spielbetriebs zu vermeiden, möchte ich nochmals meinen Appell an die Fußballfamilie richten, die Regeln einzuhalten und andere, die vielleicht etwas zu leichtsinnig sind, ebenfalls dazu anzuhalten. Auch wenn es nicht immer leicht fällt: Ohne die Unterstützung und notwendige Disziplin aller Beteiligten wird eine dauerhafte Fortführung des Spielbetriebs nur schwerlich umzusetzen sein. Ein Rückschritt wäre wirklich schade – denn bisher haben wir alle gemeinsam schon viele große Schritte auf dem Weg zurück zur Normalität erreicht.
Interessiert?
Mit unserer Erfahrung der vergangenen Monate können wir auch den Vereinen im Amateurbereich unsere Unterstützung anbieten. Sollten Sie Fragen haben oder einen offenen Austausch zu möglicher Unterstützung bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes suchen, so wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.