
Freistellungsbescheid: So beantragst du ihn für deinen Sportverein
Wenn du in einem Sportverein aktiv bist, hast du bestimmt schon einmal gehört, dass dein Verein “gemeinnützig” ist. Dies bietet deinem Verein Vorteile, unter anderem werden ihm Steuern erlassen, welche andere Körperschaften, wie eine Firma, zahlen müssen. Hierzu benötigen Vereine jedoch einen Freistellungsbescheid. Im Folgenden erfährst du, worum es sich da genau handelt und wie du diesen beantragst.
Was ist ein Freistellungsbescheid?
Ein Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, in dessen Rahmen das Finanzamt Vereinen oder Stiftungen bescheinigt, dass sie gemeinnützig sind (oder auch nicht). Stellt das Finanzamt den Freistellungsbescheid aus, darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Zudem erhält er ein Dokument, dass ihn von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freistellt.
Für wen ist ein Freistellungbescheid relevant?
Ein Freistellungsbescheid ist für Vereine relevant, welche ausschließlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck nachgehen. Zudem muss der Verein selbstlos tätig sein und darf die zur Verfügung stehenden Mittel nur zu Zwecken verwenden, die in der Satzung stehen. Dementsprechend muss die Satzung des Vereins klar definiert sein. Die genauen, juristischen Formulierungen findest du im § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und im § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Wie beantragst du einen Freistellungsbescheid?
Einen Freistellungsbescheid beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Wenn du deinen (Sport-)Verein neu gegründet hast, musst du beim Finanzamt die gesonderte Feststellung der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung beantragen.
Grundsätzlich musst du dem Finanzamt ein formloses Anschreiben, eine Körperschaftssteuererklärung, eine Überschussermittlung, einen Tätigkeitsbereich, das Protokoll der Mitgliederversammlung, Informationen zur Regelung der Mitgliederbeiträge, Vereinsregisterauszug und eine Vermögensübersicht zukommen lassen. Auf dem Portal Elster findest du hilfreiche Formulare. Außerdem muss die Satzung angefügt sein.
Wie lange ist ein Freistellungsbescheid gültig?
Ein Freistellungsbescheid ist im Normalfall drei Jahre lang gültig. Nach drei Jahren prüft das Finanzamt die Körperschaft und entscheidet, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist. Dafür muss dein Verein erneut eine Steuererklärung und den Tätigkeitsbereich an das Finanzamt übermitteln.
Was sind die Voraussetzungen?
Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Zudem musst du genau angeben, welcher Verein zu welchem Maß befreit werden soll. Der Verein muss nicht eingetragen sein, das selbstlose Handeln und die Gemeinnützigkeit stehen im Vordergrund. Wichtig ist vor allem, dass der Verein als Körperschaft keinen Vermögensaufbau betreibt.
Wann benötigen Vereinsticket Nutzer einen Freistellungsbescheid?
Einen Freistellungsbescheid brauchen Sportvereine, wenn sie unser Ticketbonus Modul in Kombination mit der Kampagne #gemeinsambewirken nutzen wollen. Damit kann dein Verein durch Ticketverkäufe Spenden generieren, wie du hier nachlesen kannst.
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