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  • Jean-Luc Diehl
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Alles, was du zur Gründung deines Sportvereins wissen musst

Die Gründung eines Sportvereins wirft für alle Beteiligten erstmal eine Reihe an Fragen auf: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Was muss ich beachten? Welche Vorteile habe ich von einer Vereinsgründung? Diese und viele weitere Fragen rund um die Vereinsgründung beantworten wir dir im folgenden Text.

Wir sind keine Juristen und der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, gleichwohl er nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wurde.

Tipp: Wenn dich nur die Antwort auf eine einzelne Frage interessiert, kannst du im Inhaltsverzeichnis auf die entsprechende Frage klicken und gelangst direkt zur Antwort.

Was brauche ich, um einen Verein zu gründen?

Um einen Verein zu gründen, muss eine offizielle Gründungsversammlung abgehalten werden. Dort müssen mindestens sieben geschäftsfähige Mitglieder anwesend sein. Bei dieser Gründungsversammlung wird die Satzung des Vereins verabschiedet. Darüber hinaus muss ein Vorstand gewählt und – falls gewünscht – der Verein beim Vereinsregister, Amtsgericht und Finanzamt angemeldet werden.

Was muss die Satzung des Vereins enthalten?

Das muss in eine Vereinssatzung:

Das soll in eine Vereinssatzung:

Das kann in eine Vereinssatzung:

  • Zusätzlich zu Vorstand und Mitgliederversammlung können weitere Vereinsorgane bestimmt werden. (WICHTIG: Es muss zugleich geregelt werden, welche Aufgaben dieses Organ übernimmt, wie die Besetzung des Organs erfolgt und wie lange die Mitglieder des Organs bestellt werden sollen.)

Was kann ich als Vereinszweck angeben?

Der Vereinszweck kann frei gewählt werden. Damit dein Verein allerdings als gemeinnützig anerkannt werden kann, muss aus der Satzung hervorgehen, inwiefern der Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt und wie diese Zwecke (grob) verwirklicht werden sollen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium eine Vorlage herausgegeben, an der Vereine sich bei der Formulierung des Vereinszwecks orientieren können.

Natürlich gibt es auch Vereinszwecke, die nicht erlaubt sind. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Zwecke, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sowie Vereinszwecke, die ein gesetzliches Verbot missachten.

Wichtiger bei der Wahl des Vereinszweckes ist, dass der Vereinszweck die Grundlage für die weitere Ausrichtung des Vereins bildet. Insofern sollte als Vereinszweck ein Ziel gewählt werden, das der Verein mit seinen zukünftigen Tätigkeiten auch wirklich verfolgen möchte. Für den Fall, dass ein Verein sich mit der Zeit von seinem eigentlichen Vereinszweck weg entwickelt, gibt es jedoch auch die Möglichkeit, den Vereinszweck später per Satzungsänderung nochmal zu ändern. Allerdings braucht es dafür die Zustimmung aller Vereinsmitglieder.

Wie darf ich meinen Verein nennen?

Der Vereinsname kann frei gewählt werden, darf allerdings nicht anstößig und irreführend sein. Zudem muss der Vereinsname sich deutlich von den Namen bestehender Vereine aus demselben Ort oder derselben Gemeinde unterscheiden.

Ich kann also beispielsweise weder meinen Fußballverein in München FC Bayern München nennen, noch könnte ich den Verein Handballfreunde München nennen, wenn darin nur Fußball und kein Handball gespielt wird. Gleiches gilt für Jahreszahlen im Vereinsnamen. Wenn ich im Jahr 2023 einen Fußballverein in Musterstadt gründen möchte, kann ich diesen nicht Fußballclub Musterstadt 1917 nennen, da dies den Eindruck vermittelt, dass es sich über einen über 100 Jahre alten etablierten Verein handeln würde.

In einigen Landessportbünden (beispielsweise in Westfalen) dürfen zudem nur Vereine Mitglied werden, die weder den Namen einer Person, einer Firma oder eines Produkts zu Werbezwecken in ihrem Vereinsnamen führen. Gleiches gilt auch beim Deutschen Fußball Bund (DFB). Aus diesem Grund heißt der Fußballverein RB Leipzig beispielsweise RasenBallsport Leipzig anstatt Red Bull Leipzig.

Vereinsnamen im Überblick:

Wenn du wissen möchtest, welche Vereinsnamen es gibt und wie diese abgekürzt werden, dann schau gerne auch in unseren Beitrag zum Thema Vereinsnamen rein.

Wie bestimme ich den Sitz meines Vereins?

Jeder eingetragene Verein muss in seiner Satzung einen Vereinssitz angeben. Wie der Vereinsname kann auch der Vereinssitz frei gewählt werden. Wichtig ist der Vereinssitz vor allem für Zustellungen an den Verein, sowie um die Zuständigkeit der Behörden und den allgemeinen Gerichtsstand (allgemeiner Gerichtsstand = welches Gericht ist für den Verein zuständig) des Vereins feststellen zu können.

Da der Vereinssitz, wie bereits erwähnt, auch für Zustellungen an den Verein relevant ist, muss eine konkrete Adresse angegeben werden (z.B. 12345 Musterstadt, Digitalisierungs-Allee 8). Angaben wie “Der Vereinssitz entspricht der Anschrift des ersten Vorsitzenden” reichen nicht aus. Zudem muss es sich um einen Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handeln.

Warum sollte ich meinen Verein eintragen lassen?

Erst durch die Eintragung im Vereinsregister ist ein Verein rechtsfähig und wird als juristische Person behandelt. Das befähigt den Verein dazu, eigenes Vermögen zu erwerben. Gleichzeitig haftet auch bei Schulden des Vereins das Vereinsvermögen. Zwar kann bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Vorstands auch der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, die Hürde hierfür ist jedoch weitaus größer als bei einem nicht eingetragenen Verein. Da dort der Verein kein eigenes Vermögen haben kann, haften bei Schulden auch die Vereinsmitglieder.

Darüber hinaus ist eine Eintragung ins Vereinsregister notwendig, um den Status der Gemeinnützigkeit erlangen zu können. Gemeinnützige Vereine können unter anderem öffentliche Zuschüsse erhalten und Spendenquittungen ausstellen.

Wie regele ich den Ein- und Austritt der Mitglieder?

In der Satzung muss klar geregelt werden, wie die Aufnahme neuer Mitglieder abläuft, aber auch, wie die Kündigung einer Mitgliedschaft vonstattengeht. Der Verein kann anhand von Kriterien wie Alter, Beruf, Geschlecht, etc. selbst festlegen, wer Mitglied werden darf. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die Begrenzung der Mitglieder auf eine kleine, geschlossene Gruppe dazu führen kann, dass ein Verein nicht als gemeinnützig eingestuft wird.

Generell muss eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft natürlich immer möglich sein. Der Verein hat jedoch in seiner Satzung das Recht, eine Kündigungsfrist festzuschreiben. Diese darf maximal zwei Jahre betragen. Alternativ kann der Verein auch festlegen, dass Kündigungen erst zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen können.

Wenn es in der Satzung nicht anders geregelt ist, können Mitglieder sowohl schriftlich als auch mündlich kündigen. Da eine mündliche Kündigung zu Missverständnissen und Ungereimtheiten führen kann, ist es ratsam, dass Vereine in ihrer Satzung festlegen, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Als schriftliche Kündigung zählt dabei auch eine Kündigung per Mail. Möchte der Verein auch das nicht, muss dies entsprechend angegeben werden.

Was muss ich bei Mitgliedsbeiträgen beachten?

Generell ist es jedem Verein selbst überlassen, ob er Mitgliedsbeiträge erhebt oder nicht. Zudem muss es sich bei Mitgliedsbeiträgen nicht zwingend um Geldbeträge handeln. Alternativ können auch Arbeits- oder Sachleistungen verlangt werden. Auch eine einmalige Aufnahmegebühr ist möglich. Wichtig ist jedoch, dass aus der Satzung hervorgehen muss, ob und in welcher Form Mitgliedsbeiträge erhoben werden.

Möchte man als Verein die Höhe der Mitgliedsbeiträge später flexibel anpassen können, ohne dafür jedes Mal die Satzung zu ändern, lohnt es sich, diese in der Beitragsordnung festzulegen. In der Satzung wird dann an der entsprechenden Stelle lediglich auf die Beitragsordnung verwiesen.

Wie setzt sich der Vorstand zusammen?

In der Satzung muss mindestens die Aussage enthalten sein, aus wie vielen Personen sich der Vorstand zusammensetzen soll. Wie die Ämter der einzelnen Vorstandsmitglieder benannt werden sollen, kann der Verein selbst entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass klar erkenntlich ist, welche Vereinsämter zum Vorstand gehören und welche nicht, da der Vorstand den Verein im Rechtsverkehr vertritt und die Geschäftsführung wahrnimmt.

Muss ich eine Mitgliederversammlung abhalten?

Kurz und knapp: Ja. Eine Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Vereins und wird vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Wann und wie eine Mitgliederversammlung einberufen werden kann, ist den Vereinen selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, dass auch dies in der Satzung eindeutig geregelt wird.

Eine jährliche Einberufung der Mitgliederversammlung ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Zudem gibt es eine Pflicht zur Einberufung der Mitgliederversammlung, “wenn das Interesse des Vereins es erfordert”. Die Mitgliederversammlung kann sowohl in Präsenz als auch virtuell per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden. Auch eine Kombination aus Präsenz und virtueller Versammlung ist möglich. Auch dies sollte bestenfalls entsprechend in der Satzung vermerkt werden, um sich diese Möglichkeiten später offen zu halten.

Wie wird mein Verein gemeinnützig?

Wie bereits im Abschnitt zum Vereinszweck erwähnt, ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins stark an dessen Vereinszweck gekoppelt. Hier haben gerade Sportvereine Glück: Denn die Förderung von Sport gehört zu den Vereinszwecken, die als gemeinnützig anerkannt werden. Die Formulierung des Vereinszwecks sollte sich dabei an diesem Muster orientieren, welches vom Bundesministerium der Justiz bereitgestellt wird.

Um tatsächlich als gemeinnütziger Verein anerkannt werden zu können, muss ein Verein dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu muss neben dem schriftlichen Antrag zur Erteilung der Gemeinnützigkeit die Vereinssatzung und das Gründungsprotokoll an das Finanzamt geschickt werden.

Zu beachten ist dabei, dass das Sportangebot des Vereins offen für die Allgemeinheit sein muss und es keinen Ausschluss von Personen anhand willkürlich festgelegter Kriterien geben darf. Das heißt jedoch nicht zwingend, dass man jede Person in den Verein aufnehmen muss.

Welche Vor- und Nachteile habe ich als gemeinnütziger Verein?

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bietet einem Verein eine Reihe von Vorteilen:

  • Ein gemeinnütziger Verein kann Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) ausstellen. Damit können Spenden an den Verein steuerlich abgesetzt werden. Dies macht Spenden an den Verein finanziell lukrativer und erhöht entsprechend die Spendenbereitschaft bei potenziellen Unterstützern.
  • Gemeinnützige Vereine sind von der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer befreit und müssen nur 7% Umsatzsteuer (statt gewöhnlich 19%) zahlen.
  • Gemeinnützige Vereine können Übungsleiterfreibeträge und Ehrenamtspauschalen zahlen. Das bedeutet, dass Vereine ihre Übungsleiter jährlich mit bis zu 3.000€ entlohnen können, ohne diesen Betrag versteuern zu müssen (Übungsleiterfreibetrag). Für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein, können im Rahmen der Ehrenamtspauschale bis zu 840€ pro Jahr steuerfrei gezahlt werden (Ehrenamtspauschale).

Gleichzeitig gibt es auch Nachteile, die die Gemeinnützigkeit mit sich bringt:

  • Bei gemeinnützigen Vereinen gilt der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung: Das bedeutet, dass ein Verein seine finanziellen Mittel zeitnah für seine steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet (bei Sportvereinen also z.B. die Förderung des Sports). Dadurch soll verhindert werden, dass Vereine ohne erkennbaren Grund Vermögen anhäufen. Gleichzeitig erschwert dies insbesondere Vereinen mit einem höheren Finanzvolumen die Bildung von Rücklagen.
  • Als gemeinnütziger Verein muss die Allgemeinheit gefördert werden. Das heißt zwar nicht, dass der Verein jede:n als Mitglied annehmen muss, eine Förderung willkürlich festgelegter Personengruppen ist jedoch beispielsweise nicht erlaubt.
  • Sollte es zum Entzug der Gemeinnützigkeit kommen, müssen Vereine im schlimmsten Fall für bis zu 10 Jahre Steuern nachzahlen. Dies kann für den Verein nicht nur die Insolvenz bedeuten, sondern zugleich dafür sorgen, dass die Vorstände mit ihrem Privatvermögen für die Rückzahlungen haften. Dies passiert jedoch nur bei besonders schweren Verstößen, etwa wenn die finanziellen Mittel derart verwendet werden, dass sie keinem gemeinnützigen Zweck mehr zugutekommen.
Wenn die Gründung deines Vereins abgeschlossen ist, kann das Vereinsleben endlich losgehen. Damit du dich bei deiner Arbeit im Verein aufs Wesentliche konzentrieren kannst, haben wir eine Reihe an digitalen Lösungen entwickelt. Im folgenden Video stellen wir dir Einige davon vor:

Quellen und weiterführende Links



Sportvereine, Vereinsarbeit, Vereinswissen

Jean-Luc Diehl

Jean-Luc Diehl | Content Manager

Er spielt Fußball und fährt Ski. Und wie: In der Saison 2019/2020 war Jean-Luc als Guide für die Para-Biathletin Johanna Recktenwald im Einsatz und nahm an Weltcup- und WM-Rennen teil. Inzwischen trainiert er den saarländischen Nachwuchs in der Kombinationssportart aus Skilanglauf und Schießen. Treffsicher zeigt sich der Sportwissenschaftler auch beim Texten – ihm verdankst du zahlreiche informative Beiträge auf unseren Kanälen.
Jean-Luc Diehl

Jean-Luc Diehl | Content Manager

Er spielt Fußball und fährt Ski. Und wie: In der Saison 2019/2020 war Jean-Luc als Guide für die Para-Biathletin Johanna Recktenwald im Einsatz und nahm an Weltcup- und WM-Rennen teil. Inzwischen trainiert er den saarländischen Nachwuchs in der Kombinationssportart aus Skilanglauf und Schießen. Treffsicher zeigt sich der Sportwissenschaftler auch beim Texten – ihm verdankst du zahlreiche informative Beiträge auf unseren Kanälen.
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