
Fotos im Verein: Das musst du bei Bildern beachten
Dein Verein hatte mal wieder eine Clubfeier oder ihr posiert für ein neues Mannschaftsfoto? Falls du anschließend die Bilder z.B. auf deiner Homepage teilen willst, musst du vorsichtig sein.
Wodurch wird die Rechtslage geregelt?
Es existieren verschiedene Gesetze, die sich, teils mehr, teils weniger, mit Bildrechten befassen. Hauptsächlich ist allerdings die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Bedeutung. Einzelne Sonderfälle fallen jedoch unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Kunst-Urhebergesetz (KunstUrhG).
Darüber hinaus wird zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht unterschieden. Ersteres bezieht sich auf den Anspruch des Fotografen auf das Bild. Vor der Veröffentlichung muss von diesem zuerst eine Einwilligung eingeholt werden. Das Persönlichkeitsrecht, um das es in diesem Artikel hauptsächlich geht, beschreibt das Recht am eigenen Bild. So muss in der Regel von abgelichteten Einzelpersonen ebenfalls vor Veröffentlichung des Fotos eine Zustimmung eingeholt werden.
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Fotos von Nicht-Vereinsmitgliedern
Grundsätzlich gilt: Jede Privatperson muss vor Veröffentlichung eines Bildes ihr Einverständnis abgeben. Allerdings gibt es Ausnahmen. Sollte der Verein ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung haben (Art. 6 DSGVO), müssen Einzelpersonen damit rechnen, dass dies auch geschieht. Das ist u.a. bei öffentlichen Sportveranstaltungen der Fall. Jedoch darf hier keine Einzelperson im Fokus stehen, sondern die Gesamtveranstaltung.
Sollte es sich um eine prominente Person handeln, fällt diese unter Zeitgeschichte, womit eine Veröffentlichung legitim ist. Zur Zeitgeschichte zählen neben Bildnissen oder Kunstwerken auch öffentliche Großveranstaltungen (§23 KunstUrhG).
Fotos von Vereinsmitgliedern
Auch Fotos von Vereinsmitgliedern dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter, wobei es nicht wichtig ist, ob diese einen regulären Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Dies ist z.B. bei Mitgliederversammlungen oder Vereinsfeiern relevant (Artikel 47 DSGVO). Hierbei steht das Recht am eigenen Bild, bzw. das Persönlichkeitsrecht (§22 KunstUrhG) über dem Interesse des Vereins.
Die einfachste Lösung wäre hierbei wahrscheinlich, Neumitglieder im Aufnahmeantrag auf eine Veröffentlichung der Bilder hinzuweisen. Dies muss allerdings vom Mitglied unterschrieben werden. Außerdem ist es wichtig, mitzuteilen, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Bei einem Mannschaftsfoto hingegen muss keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Bei diesem geht die Rechtsprechung davon aus, dass man mit dem absichtlichen Lächeln und Posieren dem Verein bereits das Eiverständnis erteilt. Jedoch müssen Mitglieder zumindest über die mögliche Publikation der Bilder informiert werden. Zum Beispiel mit einem Flyer vor der Veranstaltung.
Besonderheiten und Minderjährige
Alle oben genannten Punkte sind hinfällig, sollten Minderjährige involviert sein. Bei diesen muss die Einverständniserklärung mindestens eines Elternteils gegeben sein. Sollte das Kind das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann es auch selbst die Einverständniserklärung unterschreiben. Falls dem Kind die Bedeutung der Einwilligung bewusst ist, kann es diese trotz Zustimmung der Eltern verweigern. In diesem Fall ist die Veröffentlichung von Bildern untersagt.
Wird die fotografierte Person für das Bild bezahlt, darf das Foto auch ohne weitere Einwilligung verwendet werden. Vom Gleichen wird auch ausgegangen, sollten Personen aktiv für das Bild posieren.
Aufpassen solltest du, wenn dein Verein in einer fremden Örtlichkeit ist. Sollte also z.B. eine andere Halle gemietet werden, ist es wichtig, sich vorher eine Fotografiererlaubnis (property release) für diese einzuholen. Allerdings: Außenaufnahmen sind nach der Panoramafreiheit (§59 UrhG) immer zulässig, insofern das Bild von einem öffentlich zugänglichen Ort aufgenommen wurde.
Grundsätzlich macht es bei den Bildrechten keinen Unterschied, ob du Fotos im Web oder in Printmedien veröffentlichst. Jedoch musst du bei lizensierten Bildern und Videos aufpassen. Solltest du dir z.B. eine Genehmigung einholen, ein Foto auf deiner Website zu verwenden, heißt das nicht automatisch, dass du es auch in Printmedien benutzen darfst. Ansonsten existieren auch lizenzfreie Bilder auf Online-Fotoportalen, für die du dir, wie der Name bereits verrät, keine zusätzliche Erlaubnis einholen musst.
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