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  • Hannah Reinert
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Musiknutzung auf (Sport-) Veranstaltungen

Egal ob als Lückenfüller zwischen Spielpausen oder als Stimmungsmacher auf der Party – Musik spielt auch bei Vereinsveranstaltungen eine wichtige Rolle. Damit die Stimmung durch eine Mahnung nicht einbricht erklären wir dir hier, worauf es bei der Musiknutzung ankommt.

Wir sind keine Juristen und der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, auch wenn er nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wurde.

Was musst du bei der Musiknutzung beachten?

Du spielst Lieder auf einer Vereinsfeier. Der Sportverein läuft zu seiner Hymne auf. Die Lieder sind zum Teil urheberrechtlich geschützt. Damit die Urheber:innen ihr Geld bekommen, gibt es in Deutschland ein System, das sich darum kümmert.

Hinter dem sperrigen Namen “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” (kurz GEMA) steht die Institution, die sich darum kümmert, dass Komponist:innen, Textdichter:innen oder Sänger:innen bei Verwendung ihrer Werke ein Stück vom Kuchen bekommen.

Wer muss GEMA-Gebühren zahlen?

Tatsächlich mehr Menschen, als man vielleicht im ersten Moment denkt. Generell musst du zahlen, wenn du auf einer öffentlichen Veranstaltung Musik nutzt. Ab wann eine Veranstaltung als öffentlich gilt, ist nicht genau definiert. So kann eine Geburtstagsfeier in einem gemieteten Raum als öffentlich gelten, obwohl nur im engsten Kreis der Familie gefeiert wird.

Veranstaltungen eines Vereins sind aber meistens öffentlich, das heißt hier können GEMA-Gebühren anfallen. Im ersten Schritt ist es hier nicht wichtig, ob die Veranstaltung kostenlos und der Verein ehrenamtlich ist. Es gibt zwar Umstände, unter denen die Gebühren wegfallen, das passiert aber in weniger Fällen als man denkt. Zum Glück kannst du auf der Website der GEMA anhand von Angaben zur Veranstaltung den passenden Tarif für dich finden.

Schon gewusst?

Du nutzt regelmäßig Musik für Veranstaltungen? Dann lohnt sich der Abschluss eines Pauschalvertrages. Vielleicht hat der Dachverband deines Vereins auch einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Wenn das der Fall ist, bekommst du möglicherweise Nachlass auf die Gebühren oder musst gar nichts zahlen. So ist es zum Beispiel bei Mitgliedern des Sportbund Rheinlandes. Und wenn du ein ehrenamtlicher Verein in Bayern bist, stehen die Chancen gut, dass der Freistaat die GEMA- Gebühren übernimmt. Trotzdem musst du auch hier eine Setliste deiner Veranstaltung einreichen und anmelden, damit die GEMA weiß, wie viel Geld die Regierung an sie zahlen muss.

Fallen bei jeder Musik GEMA-Gebühren an?

Es gibt Künstler:innen, die nicht durch die GEMA vertreten werden. Hier ist es jedoch wichtig, sich genau zu informieren. In Deutschland gilt nämlich die sogenannte “GEMA-Vermutung”. Da so viele Künstler:innen hierzulande durch die GEMA vertreten werden, muss die GEMA nicht beweisen, ob eine Veranstaltung Musik von GEMA-Mitgliedern verwendet hat. Stattdessen muss der Veranstalter beweisen, dass er es nicht getan hat. GEMA-Gebühren fallen übrigens auch bei einer Live-Band an.

Schon gewusst?

Auch bei klassischer Musik können GEMA-Gebühren anfallen. Z.B., wenn die Stücke von einem Komponisten neu interpretiert werden. Deshalb zahlen beispielsweise einige Opern für jede Vorführung einen pauschalen Preis. Dadurch musst du nicht jedes Mal aufs Neue klären, ob ein Stück zahlungspflichtig ist oder nicht.



Ehrenamt, Vereinsarbeit, Vereinswissen

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