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  • Hannah Reinert
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Prävention sexualisierter Gewalt: Was Vereine tun können

Aufgrund von mutigen Schritten von Betroffenen hat Kinder- und Jugendschutz besonders in Bezug auf Missbrauch in den letzten Jahren an Aufmerksamkeit gewonnen. In diesem Artikel versuchen wir dir einen Einstieg in das Thema zu ermöglichen und stellen erste Schritte vor, wie du deinen Verein sicherer machen kannst.

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Ein wichtiger Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes ist das Erkennen und Verhindern von Kindeswohlgefährdung. Darunter fällt auch der Aspekt von sexuellem Missbrauch. Aber unter Kindeswohlgefährdung fällt noch deutlich mehr. Und hier ist der Verein nicht nur ein Ort, an dem Gefährdung passieren kann, sondern auch, wo Gefährdung erkannt werden kann.

Vereinssport ist aus mehreren Gründen ein sensibler Bereich. Missbrauch kann durch das Macht- und Vertrauensverhältnis zu den Trainer:innen begünstigt werden. Gleichzeitig kommt es im Sport regelmäßig zu intimen Kontakten. Trainer:innen verbringen nicht nur Sportstunden mit ihren Schützlingen, sondern organisieren Trainingscamps, Übernachtungen oder gemeinsame Exkursionen. Besonders im Leistungssport kann ein:e Trainer:in zusätzlich großen Einfluss auf zukünftige Karrieren nehmen. Dadurch entsteht ein ungleich verteiltes Machtverhältnis, welches ausgenutzt werden kann.

Aber diese Nähe kann auch dabei helfen, Gefährdungen in anderen Bereichen (z. B. zu Hause) zu erkennen. Trainer:innen als Vertrauenspersonen können für Kinder ein sicherer Hafen sein, dem sie sich anvertrauen. Gleichzeitig sehen Trainer:innen ihre Schützlinge oft sehr regelmäßig, können also Veränderungen im Verhalten oder Auftreten eines Kindes wahrnehmen und über einen längeren Zeitraum beobachten. Aber um die Anzeichen zu kennen, musst du wissen, worauf du überhaupt achten musst.

Die juristische Definition einer Kindeswohlgefährdung findet sich in § 1666 Abs. 1 des BGB und beschreibt “eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.” Somit müssen drei Kriterien erfüllt werden, damit von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen werden kann:

  • eine gegenwärtige vorhandene Gefahr
  • Erheblichkeit der Schädigung sowie
  • Sicherheit der Vorhersage

Was fällt unter Kindeswohlgefährdung?

Eine Kindeswohlgefährdung umfasst auch sexuellen Missbrauch, aber der Begriff deckt deutlich mehr ab. Spricht man von einer Kindeswohlgefährdung, kann das z. B. auch mit Vernachlässigung zusammenhängen oder psychischen Misshandlungen. Grob wird aber oft zwischen folgenden Kategorien unterschieden:

  • Vernachlässigung
  • Erziehungsgewalt und Misshandlung
  • Sexualisierte Gewalt
  • Häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt
  • Weibliche Genitalverstümmelung

Aufgrund der aktuellen Datenlage wissen wir, dass in Deutschland eine Vernachlässigung bei Kindern die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung darstellt. Häufig ist es aber auch so, dass eine körperliche Vernachlässigung (z. B. keine sauberen Anziehsachen oder ein großer Gewichtsverlust) als erstes auffällt und dann im weiteren Verlauf andere Gefährdungen ans Licht kommen.

Übrigens Wenn du dich näher mit der Thematik befassen willst, können wir dir das Handbuch des Deutschen Jugendinstituts empfehlen. Das Handbuch ist sehr lang, ist aber in kurze Kapitel unterteilt und kann deshalb trotzdem gut Stück für Stück gelesen werden.

Was ist sexueller Missbrauch?

In den letzten Jahren sind viele Fälle von vor allem sexuellen Missbrauch im Bereich des Sports bekannt geworden. Dabei ist sowohl der Profi- als auch der Breitensport betroffen. Sexueller Missbrauch sind nach Strafgesetzbuch §§ 174 ff alle Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen verletzen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es schwer ist, ein klares Täterprofil zu erstellen. Zwar sind die Täter:innen meist männlich, jedoch gibt es keine Liste von Merkmalen, an denen sich sicher festlegen lässt, wer straffällig wird.

Wie können Vereine Präventionsarbeit leisten?

Der beste Schutz gegen Missbrauch ist erwiesenermaßen ein gutes Präventionskonzept. Täter:innen suchen gezielt nach Vereinen, in denen es Schlupflöcher gibt, die sie ausnutzen können. Deshalb ist es wichtig, dass dein Verein offen mit dem Thema umgeht. In einer Umgebung in der Kinder & Jugendliche sich sicher fühlen und die Möglichkeiten haben über das Thema zu sprechen, können Warnzeichen frühzeitig erkannt und schlimmeres verhindert werden. Die Safe-Sport-Studie von 2016 hat wissenschaftlich belegt, dass die Gefahr für sexualisierte Gewalt signifikant geringer ist, wenn sich Vereine mit dem Thema auseinandersetzen und Strukturen durchleuchten.

Das perfekte Rezept für eine hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht. Dennoch können in deinem Verein folgende Schritte eingeleitet werden, um für mehr Schutz und Sicherheit zu sorgen:

  • Nachweispflicht eines Führungszeugnisses von Trainer:innen & Betreuer:innen
  • Fortbildungen zum Thema Kindeswohl werden organisiert und besucht
  • Klare Strukturen für die Meldung eines Verdachtsfalls (z. B. eine klare Ansprechperson und klare Abläufe)
  • Risikoanalyse von Bereichen, um besonders sensible Bereiche zu finden
  • Klare Positionierung zu sexualisierter Gewalt und Verankerung in der Verordnung, der Satzung und der Struktur
  • Einführung eines Ehrenkodex, den alle Mitarbeiter (haupt- und ehrenamtlich) unterschreiben müssen

Was kannst du persönlich tun?

Neben der Verwaltungsebene ist es auch wichtig, persönlich zu handeln und zu beobachten. Der wichtigste Punkt überhaupt ist es, dich und dein Umfeld für das Thema zu sensibilisieren und zu bilden. Wenn du Anzeichen von Kindeswohlgefährdung vermutest, kannst du folgende Schritte einleiten:

  1. Dokumentiere deine Beobachtungen in einem sogenannten “Gedächtnisprotokoll” oder einem speziellen Beobachtungsbogen (den kannst du beispielsweise hier herunterladen). Dadurch kannst du festhalten, ob Veränderungen und Beobachtungen einmalig vorkommen oder häufiger
  2. Wende dich an dein Team/Ansprechperson im Verein. Häng den Verdacht nicht sofort an die große Glocke, hol dir aber eine zweite Meinung ein. Außerdem ist es wichtig, dass du dich nicht allein mit dem Thema beschäftigen musst. Dadurch sind andere Kolleg:innen informiert, können ggf. Selbst Beobachtungen anstellen und du bist mit der Situation nicht mehr allein
  3. Sollte sich ein Verdachtsfall erhärten, solltest du das Jugendamt kontaktieren. Nach § 8a des Sozialgesetzbuch VIII hat dieses einen Schutzauftrag und muss aktiv werden. Sollte es sich konkret um sexuellen Missbrauch handeln, gibt es spezielle Fachberatungsstellen, an die du dich wenden kannst. Die Eltern müssen laut Gesetz über eine Kindeswohlgefährdung in Kenntnis gesetzt werden. Wenn aber der Verdacht entsteht, dass wegen dieser Info das Kind in Gefahr gerät und Hilfe erschwert wird, müssen Eltern nicht sofort informiert werden.

Weitere Materialien

Für eine erste Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen kannst du dich an den Broschüren des BSJ für Jungen und Mädchen orientieren. Hier wird in verständlicher Sprache über Grenzen und Grenzverletzungen gesprochen und Tipps gegeben, wie sich die Kinder selbst wehren können.

Beispiele für die bereits genannten Beobachtungsbögen findest du z. B. in der Broschüre der Brandenburgischen Sportjugend (S. 27-31) (auch eine gute allgemeine Übersicht für Vereine). Auch der DFB bietet auf seiner Webseite eine Reihe von Merkblättern an, unter anderem einen Leitfaden für Prävention und Intervention.

Auch die Bayrische Sportjugend informiert auf ihrer Website viel über das Thema und stellt Unterlagen wie z. B. Infobroschüren und Leitfäden zur Verfügung. Eine weitere gute Zusammenfassung des Themas Kindeswohlgefährdung allgemein ist auf Beratung.de zu finden.

Meistens haben auch Landessportbünde und Verbände spezifische Ressourcen für das Bundesland gebündelt auf ihren Websites veröffentlicht. An diesen Vorgaben kannst du dich auch bei z. B. der Verankerung von Kinder- und Jugendschutz in deiner Satzung inspirieren.

Außerdem ist es wichtig, dass Hilfesuchende sowohl im Verein als auch auf der Homepage einfach an Infos für Hilfe kommen. Du kannst z. B. eine Liste mit Anlaufstellen und Telefonnummern im Verein für alle sichtbar aufhängen und auf deiner Webseite verlinken.

Dazu könnten beispielsweise folgende gehören:

Wie bereits erwähnt, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema in Deutschland noch recht jung. Aber es gibt inzwischen einige Studien zu dem Thema, unter anderem die Studie “Sicher im Sport” (von 2020-2023) und die "Safe im Sport" Studie (von 2016).



Vereinsarbeit, Jugendschutz

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