Nutzungsbedingungen für Vereinsverantwortliche von Vereinskonten
Schön, dass du Vereinsticket nutzt!
Du möchtest auf der Plattform Vereinsticket (nachfolgend „Plattform“) ein Vereinskonto anlegen und damit verantwortlich für einen Verein sein. Da mit dieser Stellung erweiterte Rechte und Pflichten einhergehen, möchten wir mit dieser Vereinbarung die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform sicherstellen.
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Nutzer, der als Verantwortlicher eines Vereins auf der Plattform Vereinsticket auftritt und handelt (nachfolgend „Vereinsverantwortlicher“) und uns, der Total Fansports GmbH, Graf-Siegfried-Str. 6, D-54439 Saarburg, als Betreiberin der Plattform Vereinsticket (nachfolgend „Betreiberin“).
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1. Vereinsverantwortlicher, Vereinskonto
Auf der Plattform Vereinsticket erhalten Sportvereine die Möglichkeit, Tools kostenfrei in Anspruch zu nehmen, die ihnen bei der Vereinsorganisation behilflich sein können. Um diese Tools nutzen zu können, muss ein Verein auf der Plattform erstellt und aktiv verwaltet werden. Als erstellt und aktiv verwaltet gilt ein Verein, wenn für den Verein durch einen Vereinsverantwortlichen ein Vereinskonto auf der Plattform erstellt wurde (nachfolgend „aktiv verwalteter Verein“).
Als Vereinsverantwortlicher kommt nur in Frage, wer einen aktiven und gültigen Nutzeraccount auf der Plattform Vereinsticket hat und darüber hinaus berechtigt ist, für den jeweiligen Verein zu handeln, für den er auf der Plattform Vereinsticket das Vereinskonto anlegen will und als verantwortlicher Nutzer aktiv sein möchte. Für die Erstellung eines Nutzeraccounts gelten seinerseits die Nutzungsbedingungen für die Registrierung als Nutzer von Vereinsticket.
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2. Erstellung eines Vereinskontos / Beginn der aktiven Verwaltung / Verifizierung der Telefonnummer / Altersüberprüfung
Ein Vereinskonto wird erstellt, indem ein bereits registrierter Nutzer der Plattform über die dafür zur Verfügung gestellte Funktion „Verwalter“ für einen Verein, für den noch kein Vereinskonto besteht, ein Vereinskonto erstellt und sich hiermit als Vereinsverantwortlicher für diesen Verein bestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Nutzer dem konkreten Verein, für den er das Vereinskonto erstellen will, auf der Plattform zuordnet, diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und auf den Button „Erstellen“ klickt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinskonto erstellt und der Verein gilt auf der Plattform als aktiv durch den Nutzer als Vereinsverantwortlichen verwaltet. Mit diesem Zeitpunkt gelten diese Nutzungsbedingungen als vereinbart.
Für die Erstellung des Vereinskontos ist es notwendig, dass der Vereinsverantwortliche eine gültige Telefon- oder Mobilnummer angibt, über die die Betreiberin gegebenenfalls mit ihm telefonisch in Kontakt treten kann. Um die Gültigkeit dieser Kontaktmöglichkeit zu verifizieren, erhält der Nutzer im Zuge der Erstellung des Vereinskontos einen Code per SMS, den er in das dafür vorgesehene Feld eingeben muss (nachfolgend Verifizierung). Die erfolgreiche Verifizierung ist Voraussetzung für die Erstellung eines Vereinskontos.
Voraussetzung für die Erstellung eines Vereinskontos und die Eigenschaft als Vereinsverantwortlicher ist, dass der Nutzer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
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3. Bereits verwaltete Vereine / bestehendes Vereinskonto
Innerhalb eines aktiv verwalteten Vereinskontos kann der Vereinsverantwortliche weitere Nutzer der Plattform als Verwalter für das Vereinskonto zulassen (nachfolgend „Verwalter“ genannt). Es obliegt allein dem Vereinsverantwortlichen zu prüfen und sicherzustellen, ob diese Nutzer ebenfalls zum Handeln für den jeweiligen aktiv verwalteten Verein berechtigt sind. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung auf der Plattform kann der Vereinsverantwortliche einem oder mehreren Verwaltern unterschiedliche Berechtigungen, insbesondere hinsichtlich unterschiedlicher auf der Plattform angebotener Tools, zuweisen.
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4. Validierungsvorbehalt, Nachweispflicht, Entzug der Berechtigung
Der Vereinsverantwortliche hat ab dem Zeitpunkt der Erstellung eines aktiv verwalteten Vereins zu jedem Zeitpunkt des Bestehens seiner Vereinsverantwortlichkeit zu gewährleisten, dass er berechtigt ist, für den Verein, für den er Vereinsverantwortlicher ist, zu handeln. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vereinsverantwortlichen eine Validierung seiner Berechtigung zu verlangen, um sicherzustellen, dass er tatsächlich zum Handeln für den jeweiligen Verein berechtigt ist (nachfolgend Validierung). Diese Validierung kann durch eine individuelle Anfrage beim Nutzer (mindestens Textform) durch einen Vertreter der Betreiberin oder als automatisierte Aufforderung im Rahmen der Nutzung der Plattform erfolgen. Die Betreiberin weist daraufhin, dass die Validierung des Vereinsverantwortlichen zur Nutzung bestimmter Funktionen zwingende Voraussetzung ist.
Im Falle einer verlangten Validierung hat der Vereinsverantwortliche der Betreiberin innerhalb von sieben Tagen nachzuweisen, dass er berechtigt ist, im Namen und für den Verein handeln zu dürfen (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister; Vollmacht des Vorstands, etc.). Der Nachweis muss in schriftlicher oder elektronischer Form vorgelegt werden und zweifelsfrei die Vertretungsberechtigung des Vereinsverantwortlichen darlegen. Bestehen Zweifel an der Identität des Nutzers, kann eine Kopie eines offiziellen Ausweisdokumentes angefordert werden.
Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nur unzureichend, behält sich die Betreiberin das Recht vor, dem Nutzer ohne weitere Benachrichtigung die Eigenschaft als Vereinsverantwortlicher des Vereins bis zur Vorlage des Berechtigungsnachweises zu entziehen und / oder das Vereinskonto bis zu Vorlage des Berechtigungsnachweises auf inaktiv zu stellen. Der allgemeine Nutzeraccount des Nutzers auf der Plattform bleibt hiervon – vorbehaltlich der Regelungen in den Nutzungsbedingungen zur Registrierung als Nutzer von Vereinsticket – unberührt.
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5. Rechte und Pflichten des Vereinsverantwortlichen, Inhalte der aktiven Verwaltung
Der Vereinsverantwortliche ist für die zentrale Verwaltung des jeweiligen aktiv verwalteten Vereins auf der Plattform und des Vereinskontos verantwortlich. Als solcher ist er für den aktiv verwalteten Verein berechtigt und verpflichtet, folgende Handlungen auf der Plattform vorzunehmen:
- Verwaltung der Vereinsdaten für das Vereinskonto (Stammdatenverwaltung),
- Verwaltung der Nutzer als Mitglieder zum Vereinskonto (Zulassung und Aufhebung der Zuordnung zum Vereinskonto),
- Zuweisung von Berechtigungen an andere Mitglieder („Verwalter“-Eigenschaft) innerhalb des Vereinskontos,
- Freischaltung von weiteren Tools und Module nach Ziff. 6 für den aktiv verwalteten Verein.
Ohne den Vereinsverantwortlichen ist eine Nutzung der Tools durch andere Nutzer nicht möglich. Aus diesem Grund behält sich die Betreiberin das Recht vor, dem Vereinsverantwortlichen die Berechtigung zur Verwaltung des Vereinskontos zu entziehen und ggf. einem anderen Nutzer zu übertragen. Dies gilt insbesondere
- wenn die Interaktion von anderen Nutzern mit dem Verein auf der Plattform durch Inaktivität des Vereinsverantwortlichen verhindert wird oder
- der Vereinsverantwortliche im Rahmen der Verwaltung des Vereinskontos in erheblichem Maße oder wiederholt trotz entgegenstehender Aufforderung gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat, oder
- der Vereinsverantwortliche durch seine Handlungen auf der Plattform vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen geltende Gesetze (insb. Strafgesetze) verstößt oder sonstige rechtswidrige Handlungen vornimmt, ermöglicht oder duldet.
Der Vereinsverantwortlichen trägt dabei die Verantwortung für die ordnungsgemäße Benutzung der Plattform und der Verwaltung des von ihm verwalteten Vereins auf der Plattform innerhalb des Vereinskontos durch ihn, andere Verwalter des Vereins sowie Nutzer, die dem Verein zugeordnet sind. Insbesondere ist er verpflichtet, missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung vorzubeugen, entgegenzuwirken und solche Verhaltensweisen innerhalb des verwalteten Vereinskontos der Betreiberin zu melden. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Meldepflicht stellt einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar und kann zum Entzug von Berechtigungen führen.
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6. Aktivierung von Modulen, gesonderte Modulbedingungen
Die Plattform Vereinsticket ist ein sich stetig weiterentwickelnder Baukasten mit hilfreichen Tools für Vereine. Die Betreiberin wird in Zukunft weitere Module hinzufügen, die vom Vereinsverantwortlichen für seinen Verein nach Bedarf aktiviert (freigeschaltet) und wieder deaktiviert werden können. Die Module werden auf dem Vereinsverantwortlichen auf der Plattform zur Verfügung gestellt.
Diese Module können es je nach ihrem Zweck und ihrer Ausgestaltung erforderlich machen, dass speziellen Nutzungsbedingungen („Modulbezogen Nutzungsbedingungen“) für ihre Freischaltung zugestimmt werden muss, damit sie für den verwalteten Verein eingesetzt werden können. Die Zustimmung zu diesen Modulbedingungen wird die Betreiberin vor der Aktivierung einholen. Ohne Zustimmung zu den jeweiligen Modulbedingungen, ist eine Nutzung der jeweiligen Module ausgeschlossen.
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7. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten, Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
In Abhängigkeit vom Umfang der tatsächlichen Nutzung der bereitgestellten Tools und Module auf der Plattform im Rahmen der Vereinsorganisation kann es erforderlich sein, dass der Vereinsverantwortliche personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder auf der Plattform eingibt bzw. hochlädt. Hierbei ist er für sämtliche von ihm oder von anderen Verwaltern des Vereins eingegebenen personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO). Die Betreiberin verarbeitet die Daten nach Art. 28 DSGVO nur im Auftrag des jeweiligen Vereinsverantwortlichen. Im Rahmen der Erstellung des Vereinskontos schließt der Vereinsverantwortliche mit der Betreiberin hierzu zugleich einen Vertrag zur Datenauftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Stellt der insoweit datenschutzrechtlich verantwortliche Vereinsverantwortliche keine eigenen Datenschutzbestimmungen auf, gelten im Verhältnis zwischen ihm und allen weiteren, dem Verein auf der Plattform innerhalb des Vereinskontos zugeordneten Nutzern, die Datenschutzbestimmungen der Betreiberin.
Die Betreiberin ist nur für die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung der Leistungen auf der Plattform sowie innerhalb der Webanwendung sowie der mobilen App-Angebote „VT Scan & Co“ und „VT Fansports“ im Sinne der DSGVO verantwortlich.
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8. Werbung, Inhalte
Die Vision hinter Vereinsticket besteht darin, Sportvereinen professionelle Tools kostenfrei zur Verfügung zu stellen, die die Vereinsorganisation erleichtern und es dem Verein ermöglichen, Herausforderungen der Zukunft mit digitalen Mitteln zu begegnen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir mit Privatunternehmen, Organisationen und Institutionen verschiedener Branchen als Partnern zusammen, die zur Finanzierung der Plattform beitragen (nachfolgend „Partner“ oder „Werbepartner“). Durch die bezahlte Schaltung von Werbeanzeigen für diese Partner wird es uns möglich sein, Funktionen der Plattform kostenfrei anzubieten.
Die Platzierung der Partner innerhalb der Tools und auf den verschiedenen Kanälen der Plattform obliegt ausschließlich der Betreiberin. Der Vereinsverantwortliche kann jederzeit die Betreiberin kontaktieren und sie über Umstände bzgl. der Ausspielung von Partner in Kenntnis setzen.
Die Betreiberin sichert zu, dass keine Inhalte ausgespielt werden, die folgendes enthalten: Inhalt, der beleidigend, verleumderisch, diffamierend, pornografisch oder obszön ist, der Gewalt, Terrorismus, rechtswidrige Handlungen oder Hass aufgrund von Rasse, Ethnie, kultureller Identität, Glauben, Behinderung, Geschlecht, Identität oder sexueller Orientierung verherrlicht oder anstachelt oder auf andere Weise nach dem angemessenen Ermessen der Betreiberin unzulässig ist, oder Minderjährige in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigen könnte.
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9. Kündigung
Der Vereinsverantwortliche kann seine Funktion als Vereinsverantwortlicher jederzeit durch Mitteilung gegenüber der Betreiberin (z. B. bei E-Mail an ) kündigen. In diesem Fall hat die Betreiberin den Vereinsverantwortlichen spätestens innerhalb einer Woche ab Mitteilung der Kündigung aus der Funktion als Verantwortlicher zu entlassen. Der Betreiberin steht es dabei frei, die Funktion des Vereinsverantwortlichen an einen anderen Nutzer zu übertragen, der die Voraussetzungen dieser Vereinbarung erfüllt.
Die Kündigung der Eigenschaft als Vereinsverantwortlichen lässt den allg. Nutzeraccounts des kündigenden Vereinsverantwortlichen grundsätzlich unberührt, es sei denn der Vereinsverantwortliche teilt mit, dass er auch seinen allg. Nutzeraccount nicht mehr weiternutzen will. Für die Kündigung des allg. Nutzeraccounts gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen für die Registrierung als Nutzer von Vereinsticket.
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10. Haftung
Die Betreiberin garantiert nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder einzelner Funktionen. Sie übernimmt auch keine Haftung für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Im Falle von Wartungsarbeiten sind Unterbrechungen vorbehalten. Bei starker Beanspruchung der Plattform sind Einschränkungen in Nutzbarkeit und Erreichbarkeit vorbehalten.
Die Betreiberin haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der Angaben in den Vereins- oder Nutzerkonten/-profilen oder in sonstigen durch Nutzer erstellte Inhalte.
Die Betreiberin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiberin oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von der Betreiberin gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Die Betreiberin haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder eine ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Der Vereinsverantwortliche stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter frei, wenn Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des vom Vereinsverantwortlichen verwalteten Vereinskontos auf der Plattform Ansprüche geltend machen und ihn insofern ein Verschulden trifft. In diesem Fall trägt er auch etwaige anfallende Kosten der Rechtsverteidigung in der gesetzlichen Höhe.
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11. Änderungen
Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vorzunehmen, die vier Wochen nach Zugang beim Vereinsverantwortlichen in Kraft treten, wenn der Vereinsverantwortliche der geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat (Zugang maßgeblich). Dem Nutzer steht im Falle der Änderung ein außerordentliches Recht zur Kündigung seiner Funktion als Vereinsverantwortlicher zu. Erhält die Betreiberin innerhalb der Frist von vier Wochen keine entsprechende Mitteilung des Vereinsverantwortlichen oder nutzt dieser die Plattform nach Ablauf der Frist weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert.