Trikotwerbung im Volleyball – Das sollten Vereine wissen
Das Trikot ist im Volleyball – wie in so vielen anderen Sportarten auch - längst nicht mehr nur Sportkleidung und Identifikationsobjekt, sondern zugleich auch ein Platz für Werbefläche. Doch welche Werbung ist eigentlich auf dem Trikot erlaubt? Und gibt es eine Grenze wo und wie viel Werbung auf der Sportkleidung platziert werden darf? Diese und viele weitere Fragen zur Trikotwerbung im Volleyball beantworten wir dir im folgenden Text.
Diese Werbungen sind erlaubt
Die Vorgaben hinsichtlich der Trikotwerbung im Volleyballsport erlässt hierzulande der Deutsche Volleyball-Verband (kurz: DVV). Dieser schreibt in seiner Werbeordnung folgendes:
Das Werben für Firmen und Firmenprodukte ist grundsätzlich gestattet. Unzulässig ist Werbung:
- Die die Zuschauer vom Spielereignis ablenkt
- Die geltenden Rechtsvorschriften widerspricht
- Die gegen die guten Sitten verstößt
- Für politische oder religiöse Gruppierungen und mit politischen und religiösen Aussagen
- Für gesundheitsschädliche Produkte (z.B. Tabakwaren oder Spirituosen), ihre Hersteller und ihren Handel
- Für mit sportlichen Grundsätzen unvereinbare Ziele
- Die die Erkennbarkeit der Trikotnummer erschwert
So wird deine Werbung genehmigt
Werbung auf der Sportkleidung ist im Bundes- und Regionalspielverkehr generell genehmigungspflichtig. Die einzige Ausnahme bilden kleine Marken oder Namenszeichen der betreffenden Produkthersteller auf der Sportkleidung.
Wer für die Genehmigung der Werbung auf den Trikots zuständig ist, ist je nach Spielklasse der Vereine unterschiedlich. Im Liga- und Pokalspielbetrieb von Lizenzligamannschaften (1. Und 2. Bundesliga (bei den Frauen mit 2. Bundesliga Pro)) erteilt der Vorstand der Volleyball-Bundesliga in Abstimmung mit dem DVV-Vorstand die Genehmigung. Im Liga- und Pokalspielbetrieb von Regionalligamannschaften wird die Genehmigung hingegen von einer im jeweiligen Regionalbereich bestimmten Stelle (oft der regionale Verband selbst) ausgesprochen.
Kosten: Die Gebühr für eine Genehmigung fällt je nach Verband unterschiedlich hoch aus. Generell stuft sich die anfallende Gebühr jedoch nach der Höhe der Spielklasse ab. Im Sächsischen Sportverband Volleyball müssen für die Genehmigung des Trikots einer Kreisliga-Mannschaft beispielsweise nur 10€ gezahlt werden, während die Gebühr bei einer Mannschaft aus der Sachsenliga bei 25€ liegt.
Hier ist Werbung auf der Spielkleidung erlaubt
Die Werbung kann auf der Spielkleidung nahezu komplett frei platziert werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Trikotnummer klar erkennbar bleiben muss. Auch hinsichtlich der Menge an Werbeflächen auf der Spielkleidung gibt es keine Beschränkungen.
Was jedoch beachtet werden muss, ist dass alle Trikots die gleiche Werbung haben müssen, damit die Spieler:innen sich klar dem Team zuordnen lassen. Einzige Ausnahme bildet das Liberotrikot, welches sich ohnehin farblich von den übrigen Trikots abhebt und entsprechend auch hinsichtlich der Werbung Unterschiede aufweisen darf.
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