Trikotwerbung im Eishockey: Das müssen Vereine beachten
Deutschland hat sich in den letzten Jahren zu einer richtigen Eishockey-Nation entwickelt. Erfolge wie die Silber-Medaillen bei den Olympischen Winterspielen 2018 oder der Weltmeisterschaft 2023 haben das Nationalteam der Männer mittlerweile auf Platz fünf der Weltrangliste katapultiert und auch die deutschen Frauen befinden sich mittlerweile unter den 10 besten Nationalteams. Volle Hallen und regelmäßige Zuschauerzahlen im fünfstelligen Bereich bei Bundesliga-Spielen unterstreichen zudem, dass der Eishockey-Hype in Deutschland wohl keine Eintagsfliege ist.
Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass es für Firmen immer interessanter wird, ihr Logo auf der Spielkleidung von Eishockey-Teams zu platzieren. Welche Regeln es bezüglich der Trikot-Werbung im Eishockey gibt und was Vereine bei der Platzierung von Sponsoren beachten müssen, fassen wir dir im folgenden Text einmal zusammen.
Wenn du zusätzlich wissen möchtest, welche Regeln hierzulande bei der Trikotwerbung im Fußball gelten, findest du in unserem Beitrag “Trikotwerbung im Fußball: Das müssen Vereine beachten” alle wichtigen Antworten.
Regeln für Eishockey-Trikotwerbung in Deutschland
Innerhalb des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) gelten für Werbung auf Trikots und Ausrüstung die folgenden Regeln. Diese kannst du auch noch einmal in den Werberichtlinien des DEB nachlesen:
- Werbung auf der Vereinskleidung muss grundsätzlich vom Verband genehmigt werden und darf erst dann getragen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung des Verbandes vorliegt
- Werbung darf nicht im Gegensatz zur satzungsgemäßen politischen und konfessionellen Neutralität des Deutschen Eishockey-Bundes stehen, es darf also weder für eine politische Meinung oder Partei, noch für eine bestimmte Religion geworben werden
- Werbung darf nicht gegen allgemeine, insbesondere im Sport gültige Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen. Werbung für Dinge wie Sex-Shops oder Doping ist daher nicht erlaubt.
Innerhalb des Deutschen Eishockey-Bundes darf Werbung auf der Spielkleidung folgendermaßen platziert werden:
- Helm: Auf dem Helm ist Werbung vorne, hinten und seitlich erlaubt, solange nicht mehr als 50% der Fläche von Werbung bedeckt wird.
- Trikot: Auf den Trikots ist Werbung auf der Vorder- und Rückseite, sowie am Kragen, an den Ärmeln und den Schultern erlaubt. Wichtig ist dabei, dass nach Abzug von Werbung, Liga-Logo, Spielername, Spielernummer, Clublogo, Vereinsname und Ort immer noch 50% der Fläche des Trikots frei bleiben muss. Zudem muss die Grundfläche der Rücken- und Ärmelnummern werbefrei bleiben.
- Hosen: Auch hier sind alle Seiten für Werbung zulässig, allerdings muss der Teil der Hose, der nicht vom Trikot verdeckt ist, mindestens zur Hälfte frei von Werbung sein
- Weitere Ausrüstung: Werbung auf den Stutzen, auf der Torwart-Fang- und Stockhand sowie auf den Torwartschienen ist erlaubt, allerdings darf auch hier nicht mehr als 50% der Fläche mit Werbung bedeckt sein.
Werbung auf der Vereinskleidung muss grundsätzlich vom Verband genehmigt werden und darf erst dann getragen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung des Verbandes vorliegt. Ein solcher Genehmigungsantrag kostet je nach Liga unterschiedlich viel Geld. In der Oberliga müssen beispielsweise 400€ pro Mannschaft und Genehmigung gezahlt werden. In der Frauen-Bundesliga sind es hingegen beispielsweise 175€. Wird ein Genehmigungsantrag abgelehnt, muss nur die Hälfte dieses Betrages gezahlt werden.
Die Genehmigung von Werbung zählt für eine gesamte Wettkampfsaison. Das bedeutet, dass zu jeder Saison ein neuer Antrag zur Genehmigung der Werbung gestellt werden muss. Die Einhaltung dieser Regeln wird vom DEB stichprobenartig durch Schiedsrichter:innen oder andere befugte Personen kontrolliert.
Regeln für internationale Wettkämpfe und Spiele
Im internationalen Spielbetrieb ist nicht mehr der DEB, sondern die internationale Eishockey-Förderation (IIHF) zuständig. In ihrem Regelwerk sind Vorschriften bezüglich von Werbung bei Unterpunkt 12 zu finden.
Die Werberechte an Trikots werden bei internationalen Spielen den Partnern des IIHF vorbehalten und dürften nicht gegen Gesetze im Gastland verstoßen. Sollte es bestimmte Einschränkungen bezüglich der Werbung geben, muss das Gastland die IIHF darüber in Kenntnis setzen. Ansonsten gelten für Werbung auf Trikots und Sport-Equipment die folgenden Regeln:
- Helm: Eine Werbung auf dem Helm muss vorne angebracht sein und eine Größe von 16 x 5,5 cm haben. Diese Werbung muss bei allen Spielern gleich sein. Einzige Ausnahme ist die Gesichtsmaske des Torwarts.
- Trikot: Werbung darf auf dem Trikot an beiden Ärmeln angebracht werden. Sie muss dabei jedoch unterhalb der Spielernummer angebracht sein und jeweils eine Größe von 22cm x 8 cm haben. Beim Torwart muss die Werbung hingegen über der Nummer angebracht werden
- Schiedsrichter und sonstiges Personal können auf ihrem Trikot auf der Vorder- und Rückseite jeweils Werbung in einer Größe von jeweils 445 cm² tragen. Auf dem Helm kann zudem entweder vorne oder hinten einmalig Werbung mit einer Größe von 88 cm² platziert werden.
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