
Matthias Schmitt Finanz: Starker Partner für Vereine & Sportler
Wer hat sich nicht schon mal gewünscht, einen persönlichen Finanznavigator zu haben? Jemanden, der einen durch den Finanz-, Vorsorge- und Vermögensdschungel lotst? Und dabei auf die eigenen Wünsche und Ziele eingeht. Nun: Es gibt ihn. Zumindest in Saarburg.
Unternehmensberater für den privaten Haushalt
Matthias Schmitt bezeichnet sich als “Unternehmensberater für den privaten Haushalt”. Das bedeutet: Er betrachtet einen Haushalt wie ein Unternehmen und berät nicht einfach drauf los. Stattdessen erstellt er zunächst eine umfangreiche Finanzanalyse und ein ausführliches Finanzgutachten. Hierfür verschafft sich der bei der Sparkasse Trier ausgebildete Bankkaufmann einen 360-Grad-Blick über die gesamten Haushaltsdaten.
Dabei berücksichtigt Schmitt, der parallel zu seiner Tätigkeit als Bankkaufmann einen Bachelor in Business Administration und einen Master in Wirtschaftsrecht gemacht hat, Ausgabenposten wie Versicherungsbeiträge, Kontogebühren, Kreditzinsen oder Lebenshaltungskosten. Daneben prüft er, welche staatlichen Förderungen und Steuervorteile dem Haushalt zustehen – und welche er gegebenenfalls (noch) nicht nutzt.
Dabei kann er auf die Expertise der TELIS FINANZ AG und deren TELIS-System vertrauen. In der Konzernzentrale arbeiten mehr als 260 Mitarbeiter, die Schmitt, seinen Kollegen und seinen Mandanten rund um die Uhr bei allen Fragen zum Thema Finanzen zur Seite stehen.

Das einzigartige TELIS-System
Mehr Sicherheit, mehr Zeit, mehr Geld
Hat Schmitt die Haushaltsdaten analysiert, erstellt er eine genaue Liquiditätsplanung für alle Einnahmen und Ausgaben sowie eine Finanzstrategie. “Allein diese Strategie ermöglicht eine Liquiditätsoptimierung von durchschnittlich 1.000 Euro jährlich!”, so der 29-Jährige.
Wichtig ist dem passionierten Musiker, der Trompete beim Musikverein Beurig spielt, aber vor allem der Punkt Vorsorge – den er lieber als "Vorfreude" bezeichnet, denn: "Wenige Menschen kennen die hervorragenden Möglichkeiten, ideal für später vorzusorgen und sich auf den längsten Urlaub ihres Lebens, die Rente, zu freuen", verrät Schmitt. Das sei schade, zumal das Rentenniveau sinke. "Für meine Mandanten ermittle ich gerne, welche zusätzlichen Sparmaßnahmen Sinn ergeben, um die eigene Lebensqualität jetzt, und später, aufrecht zu erhalten", sagt Schmitt.
Neben dem guten Gefühl, Geld zu sparen und für das Alter vorzusorgen, profitieren Schmitts Mandanten von einer “Entstressung des Alltags” – schließlich müssen sie sich nicht weiter selbst um ihre Finanzen kümmern, sondern können sich Familie, Freunden und Hobbys widmen.
Kompetente Beratung von Vereinen und Mitgliedern
Apropos Hobbys: Matthias Schmitt hat selbst einige davon. Neben seinem musikalischen Engagement im MV Beurig ist er als Karnevalist und als Sportler aktiv. So tanzt er im Männerballett der Karnevalsgesellschaft Hau-Ruck in Saarburg und betreibt Selbstverteidigungs- und Gesundheitssport im Turn- und Sportverein Serrig.
Da er über mehrjährige Vorstandserfahrung in Musik-, und Karnevalsvereinen verfügt, verwundert es nicht, dass er sich besonders mit der Beratung von gemeinnützigen Vereinen und deren Mitgliedern auskennt.
Welchen Tipp er speziell für Sportvereine hat?
Vereine sollten Wert auf die Auswahl der richtigen Versicherungen legen. Relevant sind vor allem die Themen Haftpflicht, Unfallversicherung für Mitglieder und Veranstaltungsabsicherung. Ebenso wichtig ist auch die Absicherung von Datenschutzrisiken. Denn durch die DSGVO-Änderung in 2018 können empfindliche Strafen auf Vereine zukommen, wenn durch Nachlässigkeit Vorschriften nicht eingehalten werden und Daten von Mitgliedern nicht richtig geschützt werden.
Mitgliedern von Sportvereinen rät er, sich um die Absicherung der Gesundheit in der Freizeit zu kümmern. Denn wenn einmal Ansprüche entstünden und Vereine keine ausreichende Versicherung hätten, drohten zwei mögliche Folgen: “Entweder das Mitglied lässt die Ansprüche fallen und stemmt die Kosten selbst. Oder das Mitglied belangt den Verein rechtlich und riskiert so die Zukunft des Vereins beziehungsweise die Haftung des geschäftsführenden Vorstands.”
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