Allgemeine Geschäftsbedingungen der Total Fansports GmbH für die Nutzung des Moduls „Ticketbonus“

Die Total Fansports GmbH mit Sitz in der Graf-Siegfried-Str. 6, D54439 Saarburg, Gf. Gregor Demmer, HR-Nummer HRB 45230 (nachfolgend „Betreiberin“) betreibt die Plattform „Vereinsticket“ und damit in Verbindung stehende Apps „VT Fansports“ und „VT Scan & Co“ (nachfolgend zusammenfassend „Plattform“ oder „Vereinsticket“). Über diese Plattform ermöglicht die Betreiberin es Vereinen über verschiedene Module mit Nutzern der Plattform zu interagieren. Unter anderem erhalten Vereine mit Hilfe des Moduls „Ticketbonus“ (nachfolgend auch „Modul“) die Möglichkeit, in Verbindung mit den Modulen „Ticketing“ und „Payments“, Prämien von Partnern (nachfolgend „Partner“ oder „Kampagnenpartner“) der Betreiberin zu generieren.


  • 1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung des Moduls „Ticketbonus“ auf der Plattform Vereinsticket. Sie regeln die Rechte und Pflichten des Nutzers und des Vereins, für den er das Modul einsetzen möchte.

    Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er im Namen des Vereins, für den das Modul aktiviert werden soll, handeln darf und vertretungsberechtigt ist. Handelt er ohne diese Berechtigung, haftet er für alle eventuell entstehenden Ansprüche aus dieser Vereinbarung.

  • 2. Zweck des Moduls, Voraussetzungen für die Teilnahme

    1. Das Modul ermöglicht dem Verein, für den der Nutzer das Modul aktiviert, Geld- oder Gutscheinprämien von ausgewählten Partnern der Betreiberin durch den Verkauf von Tickets über die Plattform zu generieren.
    2. Voraussetzung für die Aktivierung des Moduls ist die erfolgreiche Aktivierung der Module „Ticketing“ und „Payments“ für den Verein, für den das Ticketbonus-Modul zum Einsatz kommen soll. Eine Deaktivierung eines dieser Module führt automatisch auch zur Deaktivierung des Ticketbonus-Moduls.
    3. Nach erfolgreicher Aktivierung des Moduls stehen dem Nutzer sog. Ticketbonus-Kampagnen von Partnern der Betreiberin zur Auswahl. Jede Ticketbonus-Kampagne hat eigene Voraussetzungen (u.a. Geltungsbereich, Vereinstyp, Gesellschaftsform oder Status Gemeinnützigkeit), die erfüllt sein müssen, um an der Kampagne teilnehmen zu können.
    4. Neben den Voraussetzungen werden dem Nutzer und dem Verein weitere Rahmenbedingungen der Kampagne wie bspw. die Höhe der Geld- oder Gutscheinprämien, Einlöse- und Auszahlungsbedingungen vor Teilnahme an der Kampagne in einer detaillierten Übersicht mitgeteilt. Eine Teilnahme an einer Kampagne setzt zwingend das Verständnis der und Einwilligung in die Bedingungen der Kampagne voraus.
  • 3. Auswahl der Kampagne, Prämienbetrag, Kampagnenbudget, Voraussetzungen, Ausschlussvorbehalt, wohlwollende Darstellung

    Bei der Auswahl einer Kampagne ist folgendes zu beachten:

    1. Die Kampagnen werden von der Betreiberin in Zusammenarbeit mit Partnern eingestellt und sind nicht verhandelbar.
    2. Jede Kampagne hat ein begrenztes Kampagnenbudget, welches vom Kampagnenpartner bereitgestellt und festgelegt wird. Dieses Budget definiert die maximal durch alle an der Kampagne teilnehmenden Vereine generierbaren Prämien (Obergrenze Kampagne). Mit Erschöpfung dieses Budgets endet automatisch die Kampagne und es können keine weiteren Prämien mehr generiert werden.
    3. Die Teilnahme an einer Kampagne unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die dazu führen, dass nicht jede Kampagne von jedem Verein aktiviert werden kann, bspw. wenn der Verein nicht im Geltungsbereich der Kampagne ansässig ist oder der Typ des Vereins nicht teilnahmeberechtigt ist. Welche Voraussetzungen gelten, sind der Detailübersicht vor Aktivierung der Kampagne zu entnehmen.
    4. Aus wichtigem Grund kann ein Verein von der Teilnahme an einer Kampagne auf Verlangen des Kampagnenpartners ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn wirtschaftliche Interessen des Kampagnenpartners gestört werden.
    5. Die Höhe der pro verkauftem Ticket generierten Prämie ist als „Betrag pro qualifiziertem Ticketkauf“ (s.u.) in der Detailübersicht der Kampagne ausgewiesen und ist nicht verhandelbar.

    Der Nutzer und der Verein, für den das Modul aktiviert wird, verpflichten sich, den Kampagnenpartner wohlwollend und positiv in der Öffentlichkeit darzustellen. Alle Parteien verpflichten sich zu einer konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit.

  • 4. Qualifizierter Ticketkauf, verknüpfte Ticketshops

    Prämien können nur durch qualifizierte Ticketkäufe generiert werden. Ein Ticketkauf gilt als qualifiziert, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt:

    • Ticketkauf erfolgt über die InApp-Funktion in der VT Fansports App der Betreiberin (kein Kauf über Ticketshop im Browser)
    • Einzelticketkauf (Bestellungen mit mehreren Tickets sind nicht gültig)
    • Keine kostenlosen Ticketkäufe
    • Zahlung ist über eine der im Payments-Modul angeschlossenen Online-Zahlungsmethoden erfolgt
    • Ticketkauf wurde nicht storniert

    Mit einer Kampagne können mehrere Ticketshops eines Vereins auf der Plattform verknüpft werden, um die Zahl der Ticketkäufe zu steigern. Die Verknüpfung kann in der Modulverwaltung auf der Plattform vorgenommen und auch wieder gelöst werden.

  • 5. Ausspielung Kampagnenpartner, Ticketsponsor

    Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung einer Kampagne und Verknüpfung der Ticketshops wird der Kampagnenpartner innerhalb der Plattform bei dem Verein, der mit der entsprechenden Kampagne verknüpft ist, platziert. Diese Platzierung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

    • Logoplatzierung in der Eventdetailseite
    • Logo- und Claimplatzierung in der Ticketübersicht eines Events
    • Logoplatzierung auf den Tickets
    • Nennung in Pushmeldung nach Checkin zur Veranstaltung

    Der Nutzer hat vor Aktivierung einer Kampagne zu prüfen, ob eine Aktivierung und damit verbundene Ausspielung des Kampagnenpartners in seinem Vereinsumfeld schädlich ist. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Ansprüche von Dritten, die aufgrund der Platzierung des Kampagnenpartners entstehen. Der Nutzer und der Verein verpflichten sich, die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen hieraus resultierend freizustellen.

  • 6. Auszahlung / Einlösebedingungen (Bonustyp, Vereinsbudget, Auszahlungshäufigkeit, Mindestauszahlbetrag), Zahlungsausfall, Prüfung der Auszahlung

    In der Detailübersicht vor der Kampagnenauswahl sind unter dem Punkt „Einlösebedingungen“ die jeweils zur Kampagne gehörenden Bedingungen zur Einlösung / Auszahlung der Prämie dargestellt.

    • Bonustyp: Hier ist definiert, ob die Prämie in Form eines Gutscheins oder als Geldbetrag eingelöst/ ausgezahlt wird. Dies ist nicht verhandelbar.
    • Vereinsbudget: Hier wird festgelegt, wie viel ein Verein maximal innerhalb dieser Kampagne sammeln kann. Wird dieser Wert erreicht, endet seine Teilnahme an der Kampagne automatisch.
    • Bonusauszahlung: Hier wird die Häufigkeit festgelegt, wie oft eine Auszahlung möglich ist.
    • Mindestauszahlbetrag: Erst ab diesem Betrag kann eine Einlösung vorgenommen werden. Sollte die Kampagne enden und der Restbetrag unter dem Mindestauszahlbetrag liegen, verfällt der Restbetrag aus technischen Gründen.

    Die Betreiberin verpflichtet sich, die Auswahl der Kampagnenpartner hinsichtlich ihrer Bonität nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen, übernimmt aber keine Haftung für Zahlungsausfälle dergleichen.

    Nach Beantragung der Auszahlung durch den Nutzer findet eine Prüfung seitens des Kampagnenpartners statt. Auf die Dauer der Prüfung und damit einhergehend den genauen Zeitpunkt der Auszahlung hat die Betreiberin keinen Einfluss.

  • 7. Missbrauch, unrichtige Angaben, Sicherheit, Inaktivität, Sittenwidrigkeit

    Ein nicht zweckmäßiger oder gar missbräuchlicher Einsatz des Moduls „Ticketbonus“ führt unmittelbar zur Deaktivierung durch die Betreiberin. Eine erschlichene Teilnahme durch die Angabe nicht wahrer und unrichtiger Angaben führt zum sofortigen Verlust aller Ansprüche. Strafrechtliche Maßnahmen behält sich die Betreiberin vor. Weitere Schritte wie bspw. die Sperrung von verbundenen Nutzerkonten behält sich die Betreiberin ebenfalls vor, insbesondere wenn sittenwidrige oder strafbare Handlungen durch verantwortliche Nutzer festgestellt werden.

    Der Nutzer hat den Zugang bzw. die Zugangsinformationen zur Nutzung des Moduls geheim zu halten und darf nur berechtigten Dritten Zugriff gewähren. Der Nutzer verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch alle einbezogenen Vereinszugehörigen zur Einhaltung dieser Pflicht.

    Der Nutzer hat die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn ihm rechtswidrige oder betrügerische Handlungen bei der Nutzung des Moduls auffallen. Eine Missachtung dieser Meldepflicht oder vorsätzliche Verzögerung wird gleichermaßen geahndet.

    Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Vereinsticket Plattform, insbesondere das Modul „Ticketbonus“ nicht für Veranstaltungen eingesetzt wird, die rechts- oder sittenwidrig sind oder bei denen rechts- oder anderweitig extremes Gedankengut verbreitet wird.

    Bei anhaltender Inaktivität behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul wieder zu deaktivieren.

  • 8. Beendigung der Kampagne

    Die Laufzeit der Kampagne ist in der Detailübersicht ausgewiesen und endet, ohne dass es einer weiteren Kontaktaufnahme bedarf. Die Kampagne schließt automatisch und es ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr möglich, weitere Prämien für diese Kampagne zu sammeln.

    Die Betreiberin behält sich das Recht vor, in Abstimmung mit dem Kampagnenpartner, eine Kampagne vorzeitig zu beenden.

    Bis dahin gesammelte Prämien bleiben erhalten und können ausgezahlt werden.

  • 9. Technische Bereitstellung, Support

    Die Betreiberin garantiert nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder einzelner Module. Sie übernimmt auch keine Haftung für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Im Falle von Wartungsarbeiten sind Unterbrechungen vorbehalten. Bei starker Beanspruchung der Plattform sind Einschränkungen in Nutzbarkeit und Erreichbarkeit vorbehalten.

    Der Zugang des Nutzers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines und weiterer betroffener Computer und Smartphones.

    Die Betreiberin stellt zur Fehlerbehebung einen kostenlosen Support zur Verfügung, der unter erreichbar ist. Telefonisch ist die Betreiberin zu den Geschäftszeiten unter 06581 839 839 0 erreichbar. Eine darüberhinausgehende ständige Erreichbarkeit wird nicht garantiert.

  • 10. Änderungen

    Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vorzunehmen, die vier Wochen nach Zugang in Kraft treten, wenn der Nutzer der geänderten Nutzungsbedingung nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat (Zugang maßgeblich). Erhält die Betreiberin innerhalb der Frist von vier Wochen keine entsprechende Mitteilung des Nutzers oder nutzt dieser das Modul nach Ablauf der Frist weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert.

Stand 09.09.2022
Hinter Vereinsticket steht:
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