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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Total Fansports GmbH für den Wertgutscheinshop

  • 1. Geltungsbereich

    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Wertgutscheinshops innerhalb der Vereinsticket-Plattform.

    Anbieterin der Plattform ist die Total Fansports GmbH („Vereinsticket“) als technischer Dienstleister.

    Rechtlicher Herausgeber der Wertgutscheine und Vertragspartner der Käufer:innen ist ausschließlich der jeweilige Verein.

    Ergänzend gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die Bedingungen für Ticketkauf und Payments.

  • 2. Einrichtung des Wertgutscheinshops

    Der Verein kann über das Backend der Plattform im Modul Ticketing einen Wertgutscheinshop anlegen.

    Dabei legt er insbesondere Titel, Produkte und ggf. individuelle Einstellungen (z. B. Gültigkeit, Design) fest.

    Die angegebene Kontaktadresse des Vereins ist Anlaufstelle für alle Kundenanfragen, Widerrufe und Reklamationen.

  • 3. Arten von Wertgutscheinen

    Der Verein kann verschiedene Wertgutscheinprodukte anlegen:

    • Fester Wert (z. B. 10 €-Gutschein),
    • Flexibler Wert (Käufer:in legt Betrag fest, ggf. Mindestwert),
    • Bonusgutschein (zahle X €, erhalte Y € Guthaben).

    Für die rechtliche Zulässigkeit, steuerliche Behandlung und Kommunikation dieser Modelle ist allein der Verein verantwortlich.

  • 4. Bestellung und Zahlung

    Bestellungen erfolgen über den Wertgutscheinshop und werden über die im Shop aktivierten Zahlungsarten (z. B. Stripe, PayPal, Kreditkarte) abgewickelt.

    Gutscheine sind erst nach erfolgreicher Zahlung gültig.

    Der Verein kann Wertgutscheine auch manuell erstellen. In diesem Fall trägt er die Verantwortung, dass eine entsprechende Zahlung vorliegt.

  • 5. Gutscheincodes und Einlösung

    Jeder Wertgutschein ist mit einem eindeutigen Code verknüpft.

    Der Code berechtigt zur Einlösung im Ticket- oder Dauerkartenshop des herausgebenden Vereins, sofern dort die Zahlungsart „Wertgutschein“ aktiviert ist.

    Vereinsticket selbst ist nicht Einlösestelle und nicht zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet.

    Teilbeträge sind möglich; Restguthaben bleibt bis zum Ablaufdatum gültig.

    Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  • 6. Gültigkeit und Verjährung

    Wertgutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Ausstellung gültig (§§ 195, 199 BGB), sofern der Verein keine abweichende Frist im Backend einstellt.

    Wählt der Verein eine kürzere Frist, trägt er die alleinige Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit.

    Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Guthaben ersatzlos.

  • 7. Widerruf und Stornierung

    Verbraucher:innen haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Kauf des Gutscheins, solange der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.

    Keine Widerrufsrechte bestehen, wenn der Gutschein direkt für ein konkretes Ticket einer Freizeitveranstaltung zu festem Termin eingelöst wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    Rückabwicklung und Erstattung erfolgen ausschließlich durch den Verein.

    Vereinsticket übernimmt keine Verantwortung für Stornierungen, Widerrufe oder Rückzahlungen.

  • 8. Pflichten des Vereins

    Der Verein ist verpflichtet, die Zahlungsart „Wertgutschein“ in seinen Ticket- und Dauerkartenshops zu aktivieren, wenn er Wertgutscheine anbietet.

    Der Verein trägt die alleinige Verantwortung für:

    • rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung der Gutscheine,
    • Einhaltung steuerlicher Pflichten (z. B. Umsatzsteuer, Belegpflicht),
    • Bearbeitung von Kundenanfragen, Widerrufen und Erstattungen.
  • 9. Missbrauch und Sperrung

    Vereinsticket kann den Wertgutscheinshop bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, Rechtsverstöße oder längerer Inaktivität jederzeit deaktivieren.

    Die Ansprüche der Kund:innen gegenüber dem Verein bleiben davon unberührt.

  • 10. Haftung und Freistellung

    Vereinsticket haftet ausschließlich für die technische Bereitstellung der Plattform.

    Eine Haftung für die Werthaltigkeit, Einlösbarkeit oder Akzeptanz von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

    Der Verein stellt Vereinsticket von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der Ausgabe, Einlösung oder Nichterfüllung von Gutscheinen resultieren.

  • 11. Änderungen und Schlussbestimmungen

    Änderungen dieser Bedingungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.

    Es gilt deutsches Recht.

    Gerichtsstand für Kaufleute ist Saarburg.

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 15.09.2025
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