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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Total Fansports GmbH für Tap to Pay | Kontaktlose Zahlungen

  • 1. Geltungsbereich

    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Funktion „Tap to Pay“ innerhalb der App „VT Scan & Co“ durch Vereine, die das Payments-Modul von Vereinsticket nutzen.

    Anbieterin der Plattform ist die Total Fansports GmbH („Vereinsticket“) als technischer Dienstleister. Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Ltd. („Stripe“) im Rahmen des Stripe-Terminal-Dienstes.

    Ergänzend gelten die allgemeinen Vereinsticket-Nutzungsbedingungen, insbesondere die Regelungen zum Payments-Modul.

  • 2. Voraussetzungen der Nutzung

    Tap to Pay kann nur durch Vereine genutzt werden, die

    • das Payments-Onboarding vollständig durchlaufen haben,
    • über einen aktiven Stripe-Account verfügen,
    • durch einen Vereinsverwalter aktiviert werden.

    Technische Mindestvoraussetzungen sind:

    • iPhone ab Modell XS mit iOS 16.4 oder neuer,
    • Android-Smartphone ab Version 11 mit NFC, Google Play Services, ohne Root/Jailbreak,
    • aktuelle Version der VT Scan & Co App,
    • stabile Internetverbindung (WLAN oder Mobilfunk).

    Mit Aktivierung der Funktion bestätigt der Verein die Kenntnis und Anerkennung dieser Bedingungen.

  • 3. Nutzung der Funktion

    Tap to Pay macht ein Smartphone oder Tablet zum Kartenlesegerät.

    Unterstützt werden: Visa, Mastercard, American Express, Apple Pay, Google Wallet, Samsung Pay. Nicht unterstützt: klassische Girokarten ohne Visa- oder Mastercard-Funktion.

    Betragsgrenzen:

    • Zahlungen mit Wallets ohne Limit,
    • Zahlungen mit physischen Karten in der Regel bis 50 € ohne PIN; über 50 € kann eine PIN-Eingabe erforderlich sein, die mit Tap to Pay nicht unterstützt wird, was dazu führt, dass die Zahlung abgelehnt wird.

    Fehlgeschlagene Zahlungen: Wird eine Transaktion nicht bestätigt, erfolgt keine Belastung. Der Gast kann mit einer anderen Karte oder Wallet zahlen.

    Digitaler Zahlungsbeleg: Im Anschluss der erfolgreichen Durchführung wird ein digitaler Zahlungsbeleg angeboten. Dieser Beleg ersetzt keine Rechnung.

  • 4. Gebühren und Abrechnung

    Für jede Transaktion fällt eine Vereinsticket-Gebühr von 4,9 % zzgl. MwSt. An, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    Die Gebühr wird automatisch pro Transaktion berechnet und verrechnet. Die Gutschrift des verbleibenen Betrages erfolgt automatisch auf das Payments Konto des Vereins.

    Alle Umsätze sind im Vereinsticket-Dashboard einsehbar. Monatlich werden darüber Abrechnungen (Zahlungsreport) bereitgestellt.

    Vereinsticket behält sich vor, die Gebührenstruktur mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Verein mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.

  • 5. Verantwortlichkeiten

    Vereinsticket stellt ausschließlich die technische Schnittstelle bereit. Rechtlicher Vertragspartner des Zahlenden ist stets der Verein.

    Der Verein trägt die Verantwortung für:

    • die ordnungsgemäße Durchführung der Transaktionen,
    • die Erfüllung steuerlicher Pflichten (inkl. Belegpflicht nach § 146a AO),
    • die rechtliche Zulässigkeit der entgegengenommenen Zahlungen.

    Vereinsticket haftet nicht für Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität von Endgeräten, Betriebssystemen oder Netzverbindungen.

  • 6. Haftung und Freistellung

    Vereinsticket haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

    Der Verein stellt Vereinsticket von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung von Tap to Pay resultieren, insbesondere aus fehlerhaften, gescheiterten oder verweigerten Zahlungen.

    Stripe ist eigenständiger Vertragspartner des Vereins. Vereinsticket übernimmt keine Haftung für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle im Verantwortungsbereich von Stripe.

  • 7. Deaktivierung und Änderungen

    Vereinsticket kann den Zugang zu Tap to Pay jederzeit einschränken oder deaktivieren, insbesondere bei

    • Verstößen gegen diese Bedingungen,
    • missbräuchlicher Nutzung,
    • Inaktivität oder Sicherheitsrisiken.

    Änderungen dieser Bedingungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.

  • 8. Schlussbestimmungen

    Es gilt deutsches Recht.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Saarburg.

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 16.09.2025
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