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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Total Fansports GmbH für die Nutzung des Moduls „Payments“ auf der Plattform Vereinsticket

Die Total Fansports GmbH mit Sitz in der Graf-Siegfried-Str. 6, D54439 Saarburg, Gf. Gregor Demmer, HR-Nummer HRB 45230 (nachfolgend „Betreiberin“) betreibt die Plattform „Vereinsticket“ und damit in Verbindung stehende Apps “Vereinsticket App” und “VT Scan & CO” (nachfolgend „Plattform“ oder „Vereinsticket“). Die Betreiberin bietet Vereinen und anderen Organisationen (nachfolgend „Nutzer“) über diese Plattform unter anderem die Möglichkeit an, das Modul „Payments“ freizuschalten.

Das Modul „Payments“ ermöglicht es Nutzern der Plattform, Zahlungen mittels Online-Zahlungsmethoden wie bspw. Kreditkarten (Master & VISA) entgegenzunehmen. Das Modul ergänzt dabei andere auf der Plattform zur Verfügung stehende Module, wie bspw. das Modul „Ticketing“. Für eine erfolgreiche Freischaltung des Moduls ist es zwingend notwendig, dass der Nutzer diesen Bedingungen zustimmt.

Diese Bedingungen sind ergänzend und nicht ersetzend zu allen bereits für die Plattform geltenden und akzeptierten Bedingungen.

  • Gültig ab 01.01.2026

    Die Nutzungsbedingungen haben sich zum 01.01.2026 geändert. Alle Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind durch Unterstreichungen zur leichteren Nachverfolgung hervorgehoben.

    • 1. Geltungsbereich

      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Freischaltung und Nutzung des Moduls „Payments“ auf der Plattform Vereinsticket.
      Ergänzend gelten die für die Plattform insgesamt anwendbaren Nutzungsbedingungen. Mit Freischaltung des Moduls erkennt der Nutzer außerdem die für verbundene Konten geltenden Stripe-Servicebedingungen („Stripe Connected Account Agreement“) an.

    • 2. Stripe als Payment Partner, Nutzung von Stripe Connect
      • 2.1. Um Zahlungstransaktionen auf der Plattform abzuwickeln, hat die Betreiberin mit dem Zahlungsdienstleister Stripe einen Vertrag geschlossen. Stripe ist ein global tätiges Unternehmen, dessen Muttergesellschaft die Stripe, Inc., 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA, ist. Für Zahlungsvorgänge innerhalb der Europäischen Union wird regelmäßig die Stripe Payments Europe, Limited, ein in Irland registriertes Unternehmen (Firmenregisternummer 513174, Sitz: 3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, Irland), eingesetzt.

      • 2.2. Die Betreiberin ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Stripe.

      • 2.3. Für die Nutzung des Payments-Moduls und die Abwicklung von Zahlungen wird Stripe Connect verwendet. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses wird ein mit Stripe Connect verbundenes Konto („Connected Account“) für den Nutzer erstellt. Für diese verbundenen Konten gelten zusätzlich die Bedingungen des Stripe Connected Account Agreement (https://stripe.com/connect-account/legal), die der Nutzer mit der Freischaltung akzeptiert.

    • 3. Informationen zu mit Stripe Connect verbundenen Konten: Erstellung, Übermittlung von Daten, Vorbehalt der Ablehnung, Plattformleistungen, Aktivitäten, Zahlungsmethoden
      • 3.1. Die erfolgreiche Erstellung eines mit Stripe Connect verbundenen Zahlungskontos ist Voraussetzung für die Nutzung des Moduls „Payments“. Die Erstellung erfolgt über den Nutzer selbst im Stripe-Onboarding-Prozess. Zu diesem Zweck werden die von der Betreiberin abgefragten Daten (z. B. Name, Rechtsform, Registerdaten, Ansprechpartner, Bankverbindung) an Stripe Payments Europe, Limited übermittelt. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Vertrags. Stripe ist insoweit eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Nutzer wird während des Onboardings auf die Stripe-Seite weitergeleitet, wo er folgende Dokumente bestätigt:
      • 3.2. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (insbesondere nach Geldwäsche- und Finanzaufsichtsvorschriften) kann Stripe Payments Europe, Limited die Eröffnung eines verbundenen Kontos ablehnen oder zusätzliche Unterlagen anfordern. Die Betreiberin hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss und erhält keine detaillierten Ablehnungsgründe. Ein Anspruch des Nutzers auf Freischaltung des Moduls „Payments“ besteht in diesem Fall nicht.
      • 3.3. Die Betreiberin nutzt Stripe Connect, um unter anderem folgende Plattformleistungen für die Nutzer zu ermöglichen:
        • 3.3.1. Entgegennahme von Online-Zahlungen im Rahmen von Ticketverkäufen oder Veranstaltungen,
        • 3.3.2. Abwicklung von Spendenaktionen über die Plattform,
        • 3.3.3. Zahlungen zwischen Vereinen und anderen Nutzern der Plattform (bspw. „Tap-to-Pay“-Modul)
        • 3.3.4. PSD2 konforme Verwahrung und Verwaltung der Nutzerkonten
      • 3.4. Von durch mit Stripe Connect verbundene Konten übermittelte Handlungen werden als „Aktivität“ bezeichnet. Dazu gehören die Übermittlung von Daten zu Transaktionen (einschließlich Abbuchungen) und Erstattungen, Berichtigungen, die Bearbeitung von Anfechtungen (einschließlich Rückbelastungen) sowie weitere in der Stripe Connect-Dokumentation beschrieben Funktionen. Nach erfolgreicher Freischaltung des Moduls „Payments“ erhält der Nutzer die Möglichkeit auf der Plattform in einem Dashboard des Moduls folgende Aktivitäten umzusetzen:
        • 3.4.1. Einsichtnahme in relevante Zahlungstransaktionen,
        • 3.4.2. Anstoßen von Auszahlungen
        • 3.4.3. Einsicht in die Liste der vergangenen Auszahlungen
      • 3.5. Die dem Nutzer zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden werden nach erfolgreicher Prüfung durch Stripe freigeschaltet und können von Stripe jederzeit angepasst oder eingeschränkt werden. Die Betreiberin hat hierauf keinen Einfluss..

      Mit Bestätigung dieser AGB erteilt der Nutzer ausdrücklich die Einwilligung an die Betreiberin zur Erbringung der in diesen AGB erläuterten Leistungen auf der Plattform und der Übermittlung seiner Daten an Stripe.

    • 4. Gebühren
      • 4.1 Für die Nutzung des Moduls „Payments“ selbst fallen keine eigenständigen Gebühren an. Etwaige Gebühren für die Zahlungsabwicklung ergeben sich ausschließlich aus den Bedingungen des jeweils verbundenen Moduls, insbesondere des Moduls „Ticketing“, in dem die Gebührenstruktur vollständig geregelt ist.
      • 4.2 Die dort festgelegten Gebühren (z. B. Systemgebühren, Zahlungsgebühren, Service- oder Abwicklungsentgelte) gelten entsprechend auch für alle über das Modul „Payments“ abgewickelten Transaktionen. Mit der Aktivierung des Moduls „Payments“ bestätigt der Nutzer, dass er die in den AGB des Moduls „Ticketing“ dargestellten Gebührenbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
      • 4.3 Die Erstellung eines mit Stripe Connect verbundenen Kontos ist mit keinen einmaligen oder laufenden Kosten verbunden.
      • 4.4 Änderungen der Gebührenstruktur richten sich nach den Bestimmungen in § 10 dieser AGB sowie nach den jeweils gültigen Bedingungen des verbundenen Moduls.
    • 5. Auszahlungen, Bankkonto, Auszahlungsintervall, Auszahlungssperre

      Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Auszahlung von vereinnahmten Geldern über eine von der Betreiberin auf der Plattform bereitgestellte Funktion anzustoßen. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:

      • 5.1. Der Nutzer kann über das auf der Plattform bereitgestellte Auszahlungsmodul die Überweisung vereinnahmter Gelder auf das im Stripe-Konto hinterlegte Bankkonto anstoßen. Die technische Abwicklung der Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Stripe Payments Europe, Limited. Die Betreiberin selbst führt keine Zahlungsvorgänge im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) aus.
      • 5.2. Aufgrund geldwäscherechtlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz – GwG – und der PSD2-Richtlinie) kann Stripe Auszahlungen bis zu 14 Tage zurückhalten. Die Betreiberin hat auf diese Fristen und mögliche Prüfverzögerungen keinen Einfluss.
      • 5.3. Auszahlungen erfolgen grundsätzlich auf das im verbundenen Stripe Connect-Konto hinterlegte Bankkonto des Nutzers. Standardmäßig erfolgt die Auszahlung alle 30 Tage; in begründeten Einzelfällen kann das Intervall nach Absprache angepasst werden.
      • 5.4 Bestehen gegenüber der Betreiberin offene und fällige Forderungen (z. B. aus Systemgebühren oder Zusatzleistungen), ist die Betreiberin berechtigt, die Auszahlungsfunktion vorübergehend zu sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind.
        In diesem Fall wird der Nutzer im Dashboard über die Sperre und deren Grund informiert. Die Betreiberin greift hierbei nicht in die von Stripe verwalteten Gelder ein, sondern beschränkt lediglich die Auszahlungsfreigabe innerhalb der Plattform.
      • 5.5 Sollte der Fall eintreten, dass der Verein mindestens zwei Auszahlungen vorgenommen hat und es zeitgleich noch fällige Rechnungen gegenüber der Betreiberin gibt, die unbezahlt sind, behält sich die Betreiberin vor, die Auszahlung so lange zu blockieren, bis die fälligen Beträge beglichen sind. Offene Rechnungen werden dem Verein jederzeit im Dashboard des Moduls angezeigt. Zudem stellt die Betreiberin die Funktion zur Verfügung, mit Auszahlung des Guthabens automatisch alle offenen Beträge zu begleichen.
    • 6. Pflichten des Nutzers: besondere Sorgfaltspflicht, wahrheitsgemäße Angaben, Vertretungsberechtigung, Pflicht zur Leistungserbringung, Pflicht zur Mithilfe bei Reklamationen
      • 6.1. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen verpflichtet sich der Nutzer zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Modul „Payments“ und damit verbundenen Prozessen. Er verpflichtet sich, den Zugriff auf das Modul „Payments“ ausschließlich berechtigten Personen zu gewähren.
      • 6.2. Der Nutzer ist verpflichtet, jederzeit wahrheitsgemäße Angaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, insbesondere bei der Freischaltung des Moduls „Payments“ zu machen. Eine Änderung der Angaben ist nachträglich mit großem Aufwand verbunden. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, dem Nutzer Aufwendungen, die durch fehlerhafte Angaben von ihm verursacht wurden, in Rechnung zu stellen.
        Bitte beachten: Die im Rahmen der Freischaltung des Moduls „Payments“ gemachten Angaben müssen zwingend mit den auf der Plattform der Betreiberin angegebenen Informationen übereinstimmen. Insbesondere die Angaben zur Art der Organisation, Name der Organisation sowie Rechtsform müssen übereinstimmen.
      • 6.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Änderungen der gemachten Angaben die Betreiberin unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 tagen, schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen zu informieren, insbesondere bei Veränderungen im Vorstand des von ihm vertretenen Vereins / der von ihm vertretenen Organisation.
      • 6.4. Der Nutzer ist verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass er für den von ihm vertretenen Verein / für die von ihm vertretene Organisation, tatsächlich vertretungsberechtigt ist. Dies gilt auch zu jedem späteren Zeitpunkt nach Freischaltung. Sollte sich am Vertretungsstatus des Nutzers etwas ändern, so ist er verpflichtet, die Betreiberin unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung schriftlich darüber zu informieren.
      • 6.5. Stripe ist jederzeit berechtigt, ohne Nennung von Gründen, Unterlagen für den Betrieb des Stripe Connect Zahlungskontos anzufordern. Der Nutzer ist verpflichtet, dieser Anforderung unverzüglich und vollständig nachzukommen. Andernfalls behält sich Stripe vor, das Zahlungskonto kurzfristig einzufrieren, Auszahlungen zurückzuhalten, einzelne Zahlungsmethoden zu deaktivieren oder das gesamte Zahlungskonto für die Entgegennahme von Online-Zahlungen zu sperren.
      • 6.6. Der Nutzer ist verpflichtet, die Leistungen, für die er Entgelte mit Hilfe des Moduls „Payments“ entgegennimmt, im vollen vereinbarten Umfang gegenüber dem Leistungsempfänger zu erbringen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um größere Zahlen von Reklamationsanfragen zu vermeiden. Insbesondere bei voraussehbaren Ereignissen, die die Leistungserbringung in irgendeiner Form beeinträchtigen und in den Verantwortungsbereich des Nutzers fallen (bspw. Veranstaltungsverlegungen /-absagen).
      • 6.7. Sollte es zu Reklamationsanfragen von Leistungsempfängern kommen, ist der Nutzer verpflichtet, diese vorab selbstständig im Rahmen seiner Möglichkeiten zu regeln. Zu diesem Zwecke hat er jederzeit Leistungsempfängern seiner Leistung eine Kontaktmöglichkeit anzubieten. Sollte es notwendig sein, dass die Betreiberin einschreitet, ist der Nutzer zur größtmöglichen Mithilfe bei der Lösung von Reklamationen und Klärung von Unklarheiten verpflichtet.
      • 6.8. Stellt die Betreiberin fest, dass der Nutzer seinen Pflichten aus diesen AGB nicht nachkommt oder darüber hinaus gegen andere, zwischen den Parteien bestehende Vereinbarungen verstößt, behält sie sich das Recht vor, jederzeit die Nutzung des Moduls „Payments“ zu unterbinden.
    • 7. Haftungsbeschränkungen

      Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für folgende Sachverhalte, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen:

      • 7.1. Die Betreiberin ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen gegenüber Dritten, insbesondere
        – für die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen,
        – für die Beschreibung, Bewerbung oder Preisgestaltung dieser Leistungen,
        – sowie für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen des Nutzers gegenüber Leistungsempfängern.
      • 7.2. Die Betreiberin haftet ferner nicht für die technische Durchführung der Zahlungsabwicklung durch Stripe Payments Europe, Limited oder andere Drittanbieter. Verzögerungen, Fehlbeträge oder Rückbelastungen, die auf die Zahlungsabwicklung durch Stripe zurückzuführen sind, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiberin.
      • 7.3. Die Betreiberin ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich durch Stripe Payments Europe, Limited bzw. weitere Drittanbieter. Vorgänge und Entscheidungen dieser Drittanbieter (z. B. Prüfungen, Verzögerungen, Rückbelastungen/Chargebacks, Risikofilter, Auszahlungs- oder Compliance-Holds) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiberin.
      • 7.4. Die Betreiberin haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
      • 7.5. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
      • 7.6. Mittelbare Schäden, Folgeschäden, verpasste Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Daten- oder Gewinnverluste sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
        • 7.7. Höhere Gewalt: Die Betreiberin haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerung infolge Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. höhere Gewalt, Streik/Lockout, behördliche Anordnungen, Ausfall öffentlicher Netze, breitflächige Cloud-/Rechenzentrums-/DNS-/DDoS-Störungen, Sicherheitsvorfälle, Pandemien), solange und soweit deren Auswirkungen andauern.
        • 7.8. Freistellung: Soweit den Nutzer ein Verschulden trifft, stellt er die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (insbesondere von Leistungsempfängern, Behörden, Rechteinhabern, Stripe und sonstigen Zahlungsdienstleistern), die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform/Module geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Der Nutzer wird der Betreiberin unverzüglich alle zur Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen.
        • 7.9. Für Beta-/Vorab- oder Test-Funktionen übernimmt die Betreiberin keine Gewährleistung hinsichtlich Funktionsumfang, Verfügbarkeit und Eignung; sie werden „as is“ bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Zwingende Haftungstatbestände nach Abs. 3 bleiben unberührt.
    • 8. Technische Bereitstellung, Support
      • 8.1. Die Betreiberin schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder einzelner Module. Temporäre Einschränkungen der Nutzbarkeit können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Systembelastung, höhere Gewalt oder durch von Dritten betriebene Systeme (z. B. Stripe, Hosting-Anbieter, App-Stores, Karten-Netzwerke) entstehen. Solche Unterbrechungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
      • 8.2. Die Betreiberin ist berechtigt, regelmäßig und bei Bedarf kurzfristig Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen, um Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung der Plattform zu gewährleisten. Über planmäßige Wartungsarbeiten, die zu spürbaren Einschränkungen führen, wird der Nutzer nach Möglichkeit vorab informiert.
      • 8.3. Der Zugang des Nutzers zum Internet, zu Endgeräten und Betriebssystemen ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs, seiner Endgeräte (Smartphone, Tablet, Computer) sowie der erforderlichen Apps (z. B. „VT Scan & Co“) und Systemkonfigurationen.
        • 8.4.Die Betreiberin stellt zur Fehlerbehebung und Nutzerunterstützung einen kostenlosen Support bereit, erreichbar per E-Mail unter support@vereinsticket.de sowie telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten. Eine darüber hinausgehende Erreichbarkeit, Reaktionszeit oder Service-Level-Verpflichtung besteht nicht. Die Betreiberin ist berechtigt, Supportleistungen zu priorisieren und nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit zu erbringen.
      • 8.5. Die Betreiberin haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen, die auf technische Probleme außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere auf Ausfälle oder Fehlfunktionen von Stripe, Zahlungsnetzwerken, Telekommunikations- oder Cloud-Diensten, APIs, App-Stores oder Betriebssystemen. § 7 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
    • 9. Laufzeit, aktive Nutzung, Beendigung
      • 9.1. Eine feste Laufzeit wird für das Modul „Payments“ nicht vereinbart. Das Vertragsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen in Textform (z. B. per E-Mail) beendet werden. Die Beendigung des Moduls lässt die übrigen vertraglichen Beziehungen zur Plattform unberührt.
      • 9.2. Die Betreiberin ist berechtigt, das Modul nach einem Zeitraum von drei Monaten ohne aktive Nutzung zu deaktivieren. Eine aktive Nutzung liegt vor, wenn mindestens eine Zahlungstransaktion über das Modul abgewickelt wurde. Der Nutzer wird über eine bevorstehende Deaktivierung rechtzeitig per E-Mail informiert und kann innerhalb von 14 Tagen eine Reaktivierung oder Verlängerung beantragen.
      • 9.3. Die Betreiberin ist ferner berechtigt, das Modul jederzeit mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen, wenn
        – der Nutzer gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,
        – begründete Hinweise auf unzulässige oder risikobehaftete Nutzung bestehen (z. B. Betrugsverdacht, Geldwäsche, Verstoß gegen Stripe-Richtlinien),
        – Stripe oder ein anderer Zahlungsdienstleister den zugehörigen Account sperrt oder kündigt, oder
        – der Verein oder die Organisation aufgelöst wird oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt.
      • 9.4. Bei einer Deaktivierung oder Beendigung bleiben bereits ausgelöste Zahlungen und Auszahlungen unberührt. Offene Guthaben werden nach Maßgabe der Stripe-Bedingungen ausgezahlt. Nach vollständiger Abwicklung kann der Zugang zum Modul aus Sicherheits- und Datenschutzgründen endgültig geschlossen werden.
      • 9.5. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Beendigung alle erforderlichen Daten und Berichte zu sichern. Nach Vertragsende ist die Betreiberin nicht verpflichtet, Daten dauerhaft zu speichern oder erneut bereitzustellen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
    • 10. Weitere Bestimmungen, Änderungen & Aktualisierungen, Gerichtsstand, Mitteilungen & Textform, Nichtübertragbarkeit, salvatorische Klausel
      • 10.1. Die Betreiberin ist berechtigt, diese AGB sowie den Leistungsumfang des Moduls „Payments“ jederzeit anzupassen, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragsinhalte (z. B. Hauptleistungspflichten) geändert werden. Über Änderungen, die den Nutzer nicht lediglich begünstigen oder rein redaktioneller Natur sind, wird der Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder Plattformhinweis) informiert. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann die Betreiberin den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
      • 10.2. Änderungen, die Gebühren oder Entgelte betreffen, richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweils verbundenen Moduls (insbesondere „Ticketing“). Dort ist geregelt, dass Gebührenerhöhungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für alle über das Modul „Payments“ abgewickelten Transaktionen.
      • 10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Saarburg.
      • 10.4. Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag können in Textform erfolgen; eine Übermittlung per E-Mail genügt. Die Betreiberin ist berechtigt, Mitteilungen an die vom Nutzer im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden. Änderungen der Kontaktdaten sind vom Nutzer unverzüglich mitzuteilen.
      • 10.5. Sollte irgendein Teil dieser Nutzungsbedingungen für nicht durchsetzbar oder unwirksam erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und in Kraft. Das Versäumnis unsererseits, Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung an der nächsten kommenden Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt ebenfalls im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.
      • 10.6. Der Nutzer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen oder abtreten.
  • Gültig bis 31.12.2025
    • 1. Geltungsbereich
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Freischaltung und Nutzung des Moduls „Payments“ auf der Plattform durch den Nutzer.
    • 2. Stripe, Inc. als Payment Partner, Nutzung von Stripe Connect
      • 2.1. Um Zahlungstransaktionen auf der Plattform abzuwickeln, hat die Betreiberin einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. (510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA, www.stripe.com, support@stripe.com, nachfolgend „Stripe“) abgeschlossen. Stripe, Inc. ist eine nach dem Recht des Staates Delaware gegründete Gesellschaft. Registernummer: 4675506, Secretary of State, State of Delaware, vertreten durch Patrick Collison (Chief Executive Officer).
      • 2.2. Um Nutzer unserer Plattform schnell und einfach in die Lage zu versetzen, online Zahlungen entgegenzunehmen, nutzen wir die Marktplatzlösung „Stripe Connect“ von Stripe, Inc. Bei der Freischaltung des Moduls „Payments“ wird ein Onboarding Prozess mit dem Nutzer durchgeführt, bei dem ein mit Stripe Connect verbundenes Konto für den Nutzer erstellt wird, über den zukünftig sämtliche Zahlungsaktivitäten auf der Plattform abgewickelt werden können.
    • 3. Informationen zu mit Stripe Connect verbundenen Konten: Erstellung, Übermittlung von Daten, Vorbehalt der Ablehnung, Plattformleistungen, Aktivitäten, Zahlungsmethoden
      • 3.1. Die erfolgreiche Erstellung eines mit Stripe Connect verbundenen Kontos ist Voraussetzung für die Nutzung des Moduls „Payments“ und den damit verbundenen Möglichkeiten auf der Plattform. Die Erstellung eines individuellen Stripe-Accounts wird über die Plattform durch den Nutzer selbst durchgeführt. Die Betreiberin fragt für diesen Zwecke notwendige Daten (Name, Rechtsform, Gründungsjahr, Registernummer, Vorsitz, verantwortliche Personen, Adresse Kontoverbindung) beim Nutzer ab und übermittelt sie an Stripe. Der Nutzer wird während des Erstellungsprozesses zum Stripe-Portal weitergeleitet, um dort weitere notwendige Schritte zur Erstellung eines mit Stripe Connect verbundenen Kontos durchzuführen. Im Rahmen dessen kann es auch zur Aufforderung der Einreichung von Ausweis- sowie Registerdokumenten kommen. Zum Onboarding gehört auch die bestätigte Kenntnisnahme von folgenden Vereinbarungen:
      • 3.2. Teil des Erstellung-Prozesses ist eine Prüfung durch Stripe. Aufgrund finanzrechtlicher Vorschriften kann es zu einer Ablehnung des Nutzers durch Stripe kommen. Diese Ablehnung führt automatisch dazu, dass der Nutzer keine mit dem Modul „Payments“ verbundenen Leistungen auf der Plattform der Betreiberin in Anspruch nehmen kann. Die Betreiberin erhält von Stripe im Falle der Ablehnung ausschließlich Information über die Ablehnung ohne Angabe von Gründen. Es besteht für den Nutzer kein Anspruch auf weitere Auskünfte bezüglich der Gründe der Ablehnung.
      • 3.3. Die Betreiberin nutzt Stripe Connect, um unter anderem folgende Plattformleistungen für die Nutzer zu ermöglichen:
        • 3.3.1. Entgegennahme von Online-Zahlungen im Rahmen von Ticketverkäufen
        • 3.3.2. Entgegennahme von Online-Zahlungen im Rahmen von Spendenaktionen
        • 3.3.3. Zahlungen zwischen Nutzern der Plattform
        • 3.3.4. PSD2 konforme Verwahrung und Verwaltung der Nutzerkonten
      • 3.4. Von durch mit Stripe Connect verbundene Konten übermittelte Handlungen werden als „Aktivität“ bezeichnet. Dazu gehören die Übermittlung von Daten zu Transaktionen (einschließlich Abbuchungen) und Erstattungen, Berichtigungen, die Bearbeitung von Anfechtungen (einschließlich Rückbelastungen) sowie weitere in der Stripe Connect-Dokumentation beschrieben Funktionen. Nach erfolgreicher Freischaltung des Moduls „Payments“ erhält der Nutzer die Möglichkeit auf der Plattform in einem Dashboard des Moduls folgende Aktivitäten umzusetzen:
        • 3.4.1. Einsichtnahme von ihn betreffenden Zahlungstransaktionen und damit verbundenen Informationen
        • 3.4.2. Anstoßen von Auszahlungen
        • 3.4.3. Einsicht in die Liste der vergangenen Auszahlungen
      • 3.5. Die dem Nutzer zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden werden nach erfolgreicher Prüfung durch Stripe freigeschaltet und bestimmt. Die Betreiberin hat hierauf keinen Einfluss.

      Mit Bestätigung dieser AGB erteilt der Nutzer ausdrücklich die Einwilligung an die Betreiberin zur Erbringung der in diesen AGB erläuterten Leistungen auf der Plattform und der Übermittlung seiner Daten an Stripe.

    • 4. Gebühren

      Für die Nutzung des Moduls „Payments“ fallen abhängig von der Art des Nutzers und in Verbindung mit anderen Modulen der Plattform Gebühren an. Der Nutzer muss aktiv eine Verknüpfung des Moduls „Payments“ mit dem anderen Modul herstellen. Bevor diese Verknüpfung durchgeführt wird, wird er über die möglicherweise anfallenden Gebühren per digitalem Gebührenhinweis aufgeklärt.

      Es werden keine Gebühren erhoben, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich darüber aufgeklärt wurde und zugestimmt hat. Die Erstellung eines mit Stripe Connect verbundenen Kontos ist mit keinerlei einmaligen oder laufenden Kosten verbunden.

    • 5. Auszahlungen

      Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Auszahlung von vereinnahmten Geldern über eine von der Betreiberin auf der Plattform bereitgestellte Funktion anzustoßen. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:

      • 5.1. Aufgrund finanzrechtlicher Vorschriften (u.a. Geldwäschegesetz) ist eine Auszahlung von vereinnahmten Geldern nur verzögert möglich. Die Auszahlung kann dabei von Stripe bis zu 14 Tage lang zurückgehalten werden. Die Betreiberin hat hierauf keinen Einfluss.
      • 5.2. Auszahlungen finden stets auf das im Stripe Connect verbundene Konto hinterlegte Bankkonto des Nutzers statt.
      • 5.3. Zwischen der Auslösung von Auszahlungen über die Plattform durch den Nutzer müssen mindestens 30 Tage liegen.
    • 6. Pflichten des Nutzers: besondere Sorgfaltspflicht, wahrheitsgemäße Angaben, Vertretungsberechtigung, Pflicht zur Leistungserbringung, Pflicht zur Mithilfe bei Reklamationen
      • 6.1. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen verpflichtet sich der Nutzer zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Modul „Payments“ und damit verbundenen Prozessen.
      • 6.2. Der Nutzer ist verpflichtet, jederzeit wahrheitsgemäße Angaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, insbesondere bei der Freischaltung des Moduls „Payments“ zu machen. Eine Änderung der Angaben ist nachträglich mit großem Aufwand verbunden. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, dem Nutzer Aufwendungen, die durch fehlerhafte Angaben von ihm verursacht wurden, in Rechnung zu stellen.
        Bitte beachten: Die im Rahmen der Freischaltung des Moduls „Payments“ gemachten Angaben müssen zwingend mit den auf der Plattform der Betreiberin angegebenen Informationen übereinstimmen. Insbesondere die Angaben zur Art der Organisation, Name der Organisation sowie Rechtsform müssen übereinstimmen.
      • 6.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Änderungen der gemachten Angaben die Betreiberin unverzüglich über die Änderungen zu informieren, insbesondere bei Veränderungen im Vorstand des von ihm vertretenen Vereins / der von ihm vertretenen Organisation.
      • 6.4. Der Nutzer ist verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass er für den von ihm vertretenen Verein / für die von ihm vertretene Organisation, tatsächlich vertretungsberechtigt ist. Dies gilt auch zu jedem späteren Zeitpunkt nach Freischaltung. Sollte sich am Vertretungsstatus des Nutzers etwas ändern, so ist er verpflichtet, die Betreiberin unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung schriftlich darüber zu informieren.
      • 6.5. Stripe ist jederzeit berechtigt, ohne Nennung von Gründen, Unterlagen für den Betrieb des Stripe Connect Zahlungskontos anzufordern. Der Nutzer ist verpflichtet, dieser Anforderung unverzüglich und vollständig nachzukommen. Andernfalls behält sich Stripe vor, das Zahlungskonto kurzfristig einzufrieren, Auszahlungen zurückzuhalten, einzelne Zahlungsmethoden zu deaktivieren oder das gesamte Zahlungskonto für die Entgegennahme von Online-Zahlungen zu sperren.
      • 6.6. Der Nutzer ist verpflichtet, die Leistungen, für die er Entgelte mit Hilfe des Moduls „Payments“ entgegennimmt, im vollen vereinbarten Umfang gegenüber dem Leistungsempfänger zu erbringen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um größere Zahlen von Reklamationsanfragen zu vermeiden. Insbesondere bei voraussehbaren Ereignissen, die die Leistungserbringung in irgendeiner Form beeinträchtigen und in den Verantwortungsbereich des Nutzers fallen (bspw. Veranstaltungsverlegungen /-absagen).
      • 6.7. Sollte es zu Reklamationsanfragen von Leistungsempfängern kommen, ist der Nutzer verpflichtet, diese vorab selbstständig im Rahmen seiner Möglichkeiten zu regeln. Zu diesem Zwecke hat er jederzeit Leistungsempfängern seiner Leistung eine Kontaktmöglichkeit anzubieten. Sollte es notwendig sein, dass die Betreiberin einschreitet, ist der Nutzer zur größtmöglichen Mithilfe bei der Lösung von Reklamationen und Klärung von Unklarheiten verpflichtet.
      • 6.8. Stellt die Betreiberin fest, dass der Nutzer seinen Pflichten aus diesen AGB nicht nachkommt oder darüber hinaus gegen andere, zwischen den Parteien bestehende Vereinbarungen verstößt, behält sie sich das Recht vor, jederzeit die Nutzung des Moduls „Payments“ zu unterbinden.
    • 7. Haftungsbeschränkungen

      Die Betreiberin ist weder in Bezug auf den Nutzer noch auf Ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen für Folgendes verantwortlich und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung:

      • 7.1. Handlungen oder Unterlassungen zur Erbringung der Leistung des Nutzers gegenüber seinen Leistungsempfängern, wie der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen oder zur ordnungsgemäßen Beschreibung der Leistungen.
      • 7.2. Einhaltung der mit dem Angebot des Nutzers im Zusammenhang stehenden geltenden Gesetze und Verpflichtungen.
      • 7.3. Bereitstellung von Kundendienst, Mitteilungen, Belegen, die Abwicklung von Erstattungen oder die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden oder die Durchführung mit dem Angebot des Nutzers verbundener Handlungen.
      • 7.4. Wir sind nur im folgenden Umfang haftbar: Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen: für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
      • 7.5. Ohne Einschränkung irgendeiner der obigen Bestimmungen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer sich aus dieser Vereinbarung ergebenden „wesentlichen“ Pflicht. „Wesentliche“ Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, deren Verletzung den Zweck der Vereinbarung gefährden würde, und auf deren Einhaltung du vertrauen kannst. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; in anderen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
      • 7.6. Soweit den Nutzer ein Verschulden trifft, stellt er uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verhaltens des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote geltend machen und trägt insoweit die anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Der Nutzer ist im Fall einer Inanspruchnahme durch Ditte verpflichtet, uns unverzüglich wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
    • 8. Technische Bereitstellung, Support
      • 8.1. Die Betreiberin garantiert nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder einzelner Module. Sie übernimmt auch keine Haftung für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Im Falle von Wartungsarbeiten sind Unterbrechungen vorbehalten. Bei starker Beanspruchung der Plattform sind Einschränkungen in Nutzbarkeit und Erreichbarkeit vorbehalten.
      • 8.2. Der Zugang des Nutzers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines und weiterer betroffener Computer und Smartphones.
      • 8.3. Die Betreiberin stellt zur Fehlerbehebung einen kostenlosen Support zur Verfügung, der unter support@vereinsticket.de erreichbar ist. Telefonisch ist die Betreiberin zu den Geschäftszeiten unter 06581 839 839 0 erreichbar. Eine darüberhinausgehende ständige Erreichbarkeit wird nicht garantiert.
    • 9. Laufzeit, aktive Nutzung, Beendigung
      Eine Laufzeit wird nicht vereinbart. Jedoch behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul nach drei Monaten ohne Aktivitäten seitens des Nutzers wieder zu deaktivieren. Eine aktive Nutzung ist dann gegeben, wenn mindestens eine Transaktion pro Monat (bspw. Ticketverkauf) durchgeführt wird. Der Nutzer kann sich jederzeit an die Betreiberin wenden, um eine Aufschiebung der Deaktivierung anzufragen.
    • 10. Weitere Bestimmungen
      • 10.1. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang stetig zu aktualisieren und zu verändern. Bei Veränderungen, die unverhältnismäßig stark vom bisherigen Leistungsumfang abweichen (bspw. Gebührenerhöhung), wird die Betreiberin den Nutzer frühzeitig informieren.
      • 10.2. Sollte irgendein Teil dieser Nutzungsbedingungen für nicht durchsetzbar oder unwirksam erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und in Kraft. Das Versäumnis unsererseits, Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung an der nächsten kommenden Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt ebenfalls im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.
      • 10.3. Du darfst keines der dir im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zustehenden Rechte bzw. keine der dir obliegenden Pflichten ohne unsere Einwilligung auf andere übertragen.
Stand 06. November 2025
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