Allgemeine Geschäftsbedingungen der Total Fansports GmbH für Bestellungen im Vereinsbedarf
Die Total Fansports GmbH mit Sitz in der Graf-Siegfried-Str. 6, D-54439 Saarburg, Gf. Gregor Demmer, HR-Nummer HRB 45230 (nachfolgend „Betreiberin“) betreibt die Plattform „Vereinsticket“ und damit in Verbindung stehende Apps “Vereinsticket App” (ehemals "VT Fansports App”) und “VT Scan & CO” (nachfolgend insgesamt „Plattform“ oder „Vereinsticket“). Über diese Plattform bietet die Betreiberin mit ihrem Modul „Vereinsbedarf“ Nutzern (nachfolgend auch „Käufer“ oder „Kunden“) die Möglichkeit an, individualisierte Druckprodukte und andere Artikel zu erwerben.
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1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
- Alle seitens der Betreiberin über die Plattform angebotenen Produkte und Leistungen im Modul Vereinsbedarf gegenüber Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
- Hinsichtlich der Angebotsdetails eines Produkts oder einer Leistung wird auf die Produktbeschreibung der jeweiligen Angebotsseite auf der Plattform verwiesen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht.
- Geschäftsbedingungen von Dritten, auf welche die Betreiberin aus diesen AGB oder im Rahmen der Bestellabwicklung verweist, finden zusätzlich zu ihren AGB Anwendung, soweit die Betreiberin in ihren AGB keine Regelungen getroffen hat. Im Fall von Widersprüchen sind die AGB der Betreiberin vorranging. Sofern ausnahmsweise die Geschäftsbedingungen von Dritten vorrangig zu beachten sind, wird explizit darauf hingewiesen.
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Die Betreiberin greift im Zuge der Bereitstellung der Leistungen des Moduls Vereinsbedarf auf Dritte zurück, deren AGB und Datenschutzbestimmungen gemäß der Nr. 1-4 Berücksichtigung finden:
- Druckpartner: FLYERALARM GmbH, Alfred-Nobel-Straße 18, 97080 Würzburg
- AGB zu finden unter https://www.flyeralarm.com/de/i/agb
- Datenschutzbestimmungen zu finden unter https://www.flyeralarm.com/de/i/datenschutzerklaerung
- Designtool im Konfigurationsprozess: Printess GmbH & Co. KG, Gutzmannstraße 26, 15755 Teupitz
- AGB zu finden unter https://www.printess.com/legal/DE_Printess_AGB_20210401.html
- Datenschutzbestimmungen zu finden unter https://www.printess.com/legal/DE_PrivacyPolicy_20210401.html
- Druckpartner: FLYERALARM GmbH, Alfred-Nobel-Straße 18, 97080 Würzburg
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2. Vertragsschluss, Voraussetzungen
- Alle Angebote auf der Plattform der Betreiberin sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
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Der Kunde wählt selbstständig die Produkte und Leistungen in der gewünschten Konfiguration aus und fügt sie der Bestellung hinzu. Am Ende gibt er über den Button „kostenpflichtig bestellen & weiter zur Zahlung“ ein verbindliches Angebot zum Erwerb der betreffenden Produkte und Leistungen auf der Bestellabschlussseite ab. Voraussetzungen für eine gültige Angebotsabgabe zum Erwerb sind dabei:
- Der Nutzer muss ein gültiges Nutzerkonto auf der Plattform besitzen.
- Der Nutzer muss sämtliche für die Abwicklung der Bestellung notwendigen Auftrags-, Adress- und Zahlungsdaten zur Verfügung stellen.
- Der Nutzer muss diesen und allen weiteren einschlägigen AGB zustimmen.
- Der Nutzer muss legitimiert und vertretungsberechtigt sein, wenn er Bestellungen stellvertretend und im Namen von einem Verein oder einer anderen Organisation aufgibt.
- Der Kunde kann Änderungen an der Bestellung jederzeit selbstständig vor Abgabe der Vertragserklärung vornehmen, indem er die Konfigurationsschritte rückgängig macht, anpasst oder den Konfigurationsprozess neu startet.
- Nach der Übermittlung des Angebots erhält der Käufer eine Informationsmail über die erfolgreiche Anlage der Bestellung auf der Plattform per E-Mail, die jedoch noch keine Vertragsannahme durch die Betreiberin bedeutet.
- Die Annahme des Angebots des Käufers durch die Betreiberin und somit der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der erfolgreichen Zahlung der Bestellung („Zahlungsbestätigung“). Diese Bestätigung erhält der Kunde per E-Mail an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse, nachdem der Betreiberin die Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdienstanbieter vorliegt. Bei Zahlungsarten, die eine manuelle Prüfung des Zahlungseingangs erfordern, erhält der Kunde die Zahlungsbestätigung, nachdem die Betreiberin den Zahlungseingang auf einem ihrer Bankkonten verzeichnen konnte. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn eine erfolgreiche Zahlung der Bestellung erfolgt ist.
- Erfolgt innerhalb von drei Tagen keine Zahlung der Bestellung, wird diese automatisch gelöscht und ist für den Kunden nicht mehr reproduzierbar. Durch Löschung der Bestellung lehnt die Betreiberin das Angebot des Kunden ab.
- Der schuldige Betrag ist immer in Gänze zu leisten. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert.
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3. Preise, Zahlarten, Fälligkeit, digitale Rechnungen
- Die Preise beinhalten, soweit im Rahmen der Bestellung oder auf der jeweiligen Produktseite nicht anders angegeben, die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
- Die für die jeweiligen Produkte/ Leistungen zur Verfügung stehenden Zahlarten richten sich nach den von der Betreiberin angebotenen Zahlarten. Diese können von der Betreiberin jederzeit angepasst werden. Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf bestimmte Zahlarten. Die Nutzung einzelner Zahlarten kann von weiteren Voraussetzungen abhängig sein, auf die der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses explizit hingewiesen wird. (z.B. Eigenschaft des Kunden als Verbraucher oder eine positive Bonitätsprüfung).
- Für die Abwicklung der Zahlung ist es teilweise erforderlich, dass Kunden personenbezogene Daten angeben, die die Betreiberin zur Abwicklung der Zahlung an Drittanbieter weitergibt. Weitere Informationen hierzu können Sie in folgender Datenschutzerklärung der Betreiberin entnehmen.
- Der Zahlungsempfänger, an welchen die Zahlungen zu leisten sind, richtet sich nach der vom Kunden im jeweiligen Shop gewählten Zahlart.
- Die Zahlungsfrist richtet sich nach der gewählten Zahlart und wird im Rahmen der gewählten Zahlart dem Kunden kommuniziert.
- Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg, an die vom Kunden im Rahmen der Bestellung angegebenen E-Mail Adresse, übermittelten Rechnung zu.
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4. Vertragliches Rücktrittsrecht für die Betreiberin
Die Produktion eines Auftrages kann von der Freigabe Dritter (z.B. Lieferanten oder Markeninhaber) abgängig sein. Die Betreiberin behält sich ein Sonderrücktrittsrecht vom Vertrag für die Fälle vor, in welchen die Freigabe Dritter nicht erteilt wird.
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5. Stornierungen
- Die Stornierung eines Auftrags ist nur möglich, wenn der Status der Bestellung in der Bestellübersicht auf der Plattform noch nicht wie folgt lautet: Zahlung angestoßen, Bezahlt, Druckdaten übertragen, Storniert, In Produktion, Versendet, Zugestellt, Zahlung ausstehend. Stornierung einer Bestellung einem der voranstehenden Status ist ausgeschlossen.
- Einzelne Positionen einer Bestellung sind nicht stornierbar. Eine Bestellung kann nur insgesamt storniert werden.
- Stornierungen können vom Kunden selbst nur über sein Nutzerkonto beantragt werden, ausgenommen sind Individualaufträge, die direkt mit dem Team von Vereinsticket abgewickelt werden.
- Die Betreiberin ist berechtigt, Stornierungen von Aufträgen durchzuführen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z.B. Beantwortung von Rückfragen) bis sieben Tage nach Vertragsschluss nicht nachgekommen ist.
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6. Widerruf, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
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Das Widerrufsrecht besteht außerdem nicht, wenn
- der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt oder
- die Betreiberin dem Kunden einzelne Waren oder Dienstleistungen vollständig kostenfrei zur Verfügung stellt.
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Für alle übrigen Aufträge steht dem Kunden das nachfolgende beschriebene Widerrufsrecht zu
- Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Total Fansports GmbH, Graf-Siegfried-Str. 6, 54439 Saarburg, E-Mail: support@vereinsticket.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgend bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Musterwiderrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An Total Fansports GmbH, Graf-Siegfried-Str. 6, 54439 Saarburg, Tel. 06581 839 839 0, E-Mail: support@vereinsticket.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/n (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
Bestellt am:
Letzte Ware(n) erhalten am:
Kunden oder Bestellnummer (**)
Name des/der Verbraucher(s):
Telefonnummer des/der Verbraucher(s) für Rückfragen
Datum, Ort:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes bitte streichen
(**) Soweit bereits mitgeteilt. -
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
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7. Auftragsdaten, Logofreigabe, Berechtigung, Produktvorschau
- Die Plattform bietet dem Kunden den Service, dass die zur Abwicklung der Bestellung notwendigen Druckdaten gemäß der Konfiguration des Kunden automatisch erstellt werden. Dies soll dazu dienen, dass der Bestellprozess beschleunigt und die Komplexität der Druckdatenerzeugung reduziert wird. Die Betreiberin übernimmt nur insoweit die Verantwortung für die Erstellung der Auftragsdaten, als dass sie vom Kunden mit den bereitgestellten Mitteln nicht selbst hätten überprüft und korrigiert werden können.
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Bevor Bestellungen in Auftrag gegeben werden können, hat der Kunde Folgendes sicherzustellen:
- Logofreigabe: Bei Bestellungen, in denen ein Logo eines Vereins automatisch von der Plattform eingesetzt wird, muss der Kunde über die dafür bereitgestellte Funktion „Logo freigeben“ sicherstellen, dass das Logo korrekt ist und keine Fehler aufweist. Ist das Logo bereits freigegeben, hat der Kunde ebenfalls sicherzustellen, dass es korrekt ist. Eine Reklamation einer Bestellung aus Gründen, die durch eine Prüfung des Kunden mit der bereitgestellten Funktion „Logo freigeben“ hätten im Vorhinein verhindert werden können, ist ausgeschlossen.
- Berechtigung: Der Kunde hat sicherzustellen, sofern er die Bestellung nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines Vereins oder eines Dritten durchführt, dass er berechtigt ist, im Namen dessen zu handeln und Verträge abzuschließen. Sollten berechtigte Ansprüche Dritter gegenüber der Betreiberin aus dem Handeln des Kunden entstehen, garantiert er der Betreiberin eine Freistellung sämtlicher Ansprüche.
- Individuelle Auftragsdaten: Bei manchen Produkten ist es dem Kunden möglich, im Konfigurationsprozess individuelle Eingaben vorzunehmen. Dies kann unter anderem der Upload von Grafiken, das Einfügen von Texten oder die Anpassung von Farben sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Kunde ist für sämtliche Anpassungen selbst verantwortlich. Er garantiert der Betreiberin nur Anpassungen vorzunehmen, die im Einklang mit diesen und allen anderen einschlägigen AGB der Plattform stehen.
- Die Vorschau im Konfigurationsprozess dient lediglich der Veranschaulichung und ist keine verbindliche, wahrheitsgemäße Darstellung des Endprodukts. Der Kunde bestätigt hiermit, dass er keine Ansprüche auf Basis der Vorschau geltend machen kann. Die Betreiberin weist hiermit explizit darauf hin, dass Farben, Auflösungen, Platzierungen, Produktkonstellationen und ähnliches von dem finalen Produktionsergebnis abweichen können.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Zweifeln über das Produktionsergebnis seiner Bestellung, die Bestellung nicht abzuschließen, bevor er sich mit der Betreiberin in Verbindung gesetzt und eine Rückmeldung erhalten hat.
- Es besteht keine Herausgabepflicht seitens der der Betreiberin im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
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8. Besondere Bedingungen für Druckprodukte & Werbeartikel, Beanstandungen
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In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
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Dies gilt insbesondere bei:
- Geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- Geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- Geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Tranchen innerhalb eines Auftrags,
- Geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichung vom Endformat)
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Insbesondere bei Pochettas bis zu 4mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1mm vom (geschlossenen) Endformat,
- Geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- Geringfügigem Versatz (bis zu 0,3mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv,
- Geringfügiger Druckplattenversatz (bis zu 0,08mm)
- Das gleiche gilt technisch für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von der Betreiberin erstellt wurden, und dem Endprodukt.
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Dies gilt insbesondere bei:
- Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
- Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Betreiberin nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
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In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
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9. Lieferung, Versand, Lieferzeit, Teillieferungen
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Betreiberin die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach ihrem billigen Ermessen.
- Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich grundsätzlich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in allen deutschen Bundesländern – auch solcher, die nicht im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten). Bei Lieferungen auf die deutschen Inseln verlängert sich die Lieferzeit um 1-3 Werktage.
- Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist beginnt mit Vertragsschluss.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Auslieferung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nach, verschiebt sich die Erbringung der Leistung seitens der Betreiberin.
- Die Betreiberin ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.
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10. Höhere Gewalt
- Die Betreiberin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Betreiberin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Betreiberin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Betreiberin vom Vertrag zurücktreten.
- Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Betreiberin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Betreiberin nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
- Die vorstehend getroffenen Regelungen für höhere Gewalt finden auch dann Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen durch eine Pandemie oder Epidemie oder durch deren Auswirkungen, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, verursacht worden sind.
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11. Gefahrübergang und Erfüllungsort für Kunden, die Unternehmer im Sinne § 14 BGB sind
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Betreiberin noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Saarburg.
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12. Unberechtigte Annahmeverweigerung bei Produkten
Wird die Annahme von Produkten unberechtigt verweigert, so erhebt die Betreiberin eine Schadenersatzpauschale in Höhe von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II 2 BGB). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Betreiberin hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
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13. Eigentumsvorbehalt an beweglichen Sachen
- Zur Sicherung der Kaufpreisforderung gegen Kunden behält sich die Betreiberin bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Produkten vor.
- Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat die Betreiberin das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, ist der Kunde dazu verpflichtet, auf das Eigentum der Betreiberin hinzuweisen und die Betreiberin unverzüglich schriftlich von der Pfändung in Kenntnis zu setzen.
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14. Sach- & Rechtsmängel
- Für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gilt:
- Ist das gelieferte Produkt oder die gelieferte Leistung mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von der Betreiberin zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Produkte oder Leistungen verlangen. Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die Betreiberin berechtigt, sie zu verweigern. Sie kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ihr gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
- Die Betreiberin trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
- Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz a. fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Betreiberin die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 15 ausgeschlossen oder beschränkt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
- Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
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Für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt:
- Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Produkte oder Leistungen in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
- Der Kunde hat die gelieferten Produkte oder Leistungen unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Das gelieferte Produkt oder die gelieferte Leistung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Betreiberin nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per E-Mail zugegangen ist.
- Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
- Sind die gelieferten Produkte oder Leistungen mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von der Betreiberin zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Produkte oder Leistungen verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, kann die Betreiberin zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für die Haftung der Betreiberin ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die Betreiberin berechtigt, sie zu verweigern. Sie kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ihr gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
- Auf Verlangen der Betreiberin ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an sie zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Produkte werden nicht angenommen.
- Die Betreiberin trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- (günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
- Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz d. fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Betreiberin die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 15 ausgeschlossen oder beschränkt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.
- Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
- Für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gilt:
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15. Gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien und sonstige Haftung der Betreiberin
- Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des § 14 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen der Betreiberin zustehende gesetzliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
- Die Betreiberin haftet uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch sie oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Betreiberin nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch sie oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Betreiberin haftet weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
- Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die verbleibende Haftung der Betreiberin auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
- Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
- Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 15 entsprechend.
- Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der Betreiberin wirkt auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
- Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
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16. Anzeige von Transportschäden durch Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind
- Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Produkts anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
- Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Im Übrigen gilt § 438 HGB.
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17. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
- Abtretungen von Forderungen von Kunden der Betreiberin gegen die Betreiberin sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht von Forderungen gegenüber der Betreiberin ist den Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.
- Eine Aufrechnung eigener Forderungen von Kunden gegen Ansprüche der Betreiberin ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.
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18. Rechte Dritter, Haftungsfreistellung, Auftragsausführung in besonderen Fällen
- Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien sowie Vereise), Inhalte und Materialien, die an die Betreiberin übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
- Der Kunde stellt die Betreiberin auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, jeglichen Schaden, der der Betreiberin wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige der Betreiberin entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
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Die Betreiberin behält sich das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit
- die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten, das Kundenlayout oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
- mit der Vorlage, dem Inhalt der übertragenen Daten oder dem Kundenlayout offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
- die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten oder das Kundenlayout sexistischer Natur ist; oder
- die Vorlage, der Inhalt der übertragenen Daten oder das Kundenlayout allgemeine ethische Grundwerte z.B. aufgrund aktueller politischer Ereignisse missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.
- Des Weiteren behält sich die Betreiberin das Recht vor, Kunden bzw. deren Kundenkonto bei Verstößen gegen die Regelungen ihrer AGB, oder in begründeten Fällen (z.B. Identitätsdiebstahl oder -missbrauch, Betrug oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben) dauerhaft oder zeitweise zu sperren und potentielle Gesetzesverstöße zur Anzeige zu bringen und von diesen Kunden zukünftig keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Betreiberin in irgendeiner Weise verpflichtet ist, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.
- Beauftragt ein Kunde die Ausführung eines Auftrags, welcher im Widerspruch zu den vorstehenden Absätzen steht, so ist die Betreiberin berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Gelangt der Betreiberin dieser Verstoß zur Kenntnis, nachdem ein Teil der geschuldeten Leistung bereits erbracht wurde, so ist sie berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern und die insoweit für sie bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden ersetzt zu verlangen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Betreiberin ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt.
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19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der zwischen der Betreiberin und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Trier-Saarburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann die Betreiberin oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
- Die Betreiberin ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Ankündigung ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.
- Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.