Zum Hauptinhalt springen

Nutzungsbedingungen für das Vereinsticket-Modul „Ticketing“

Schön, dass du das Modul „Ticketing“ auf der Vereinsticket-Plattform nutzen möchtest.

Im folgenden findest du die für die Nutzung des Moduls Ticketing geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte beachte, dass alle Änderungen im Vergleich zur alten Version zur schnelleren Auffindbarkeit unterstrichen worden sind.

Das Modul „Ticketing“ ermöglicht es dir und deinem Verein, zukünftig Veranstaltungen anzulegen und für diese Tickets in einem kostenfreien, öffentlich zugänglichen Ticketshop anzubieten. Zur Kontrolle der Tickets stellen wir dir unsere kostenfreie App VT Scan & Co zur Verfügung. Nicht Teil des Moduls „Ticketing“ ist die Möglichkeit, Zahlungen für die Tickets entgegenzunehmen. Dies kann zusätzlich über die Aktivierung des Moduls „Payment“ ermöglicht werden.

  • Gültig ab 01.01.2026

    Die Nutzungsbedingungen haben sich zum 01.01.2026 geändert. Alle wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind durch Unterstreichungen zur leichteren Nachverfolgung hervorgehoben.

    • 1. Geltungsbereich, Voraussetzungen zur Nutzung

      Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dir als Nutzer, der als Vertreter eines Vereins auf der Plattform Vereinsticket auftritt und uns, der Total Fansports GmbH, Graf-Siegfried-Str. 6, D-54439 Saarburg, als Betreiberin der Plattform Vereinsticket (nachfolgend „Betreiberin“).

      Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den bereits vom Nutzer akzeptierten Nutzungsbedingungen, denen er im Rahmen der Nutzung der Plattform zugestimmt hat. Die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Moduls „Ticketing“. Widerspricht er diesen oder anderen Nutzungsbedingungen der Plattform, erlischt im gleichen Zeitpunkt der Anspruch auf Nutzung des Moduls „Ticketing“.

    • 2. Kosten des Moduls, Gebühren, Abrechnung, Vergünstigungen / Aktionen, Gebührenanpassungen, Einsatz in Deutschland, Deaktivierungsvorbehalt

      Das Modul „Ticketing“ soll Vereinen den Einstieg in eine professionelle Vermarktung ihrer Events und Angebote ermöglichen. Die Nutzung des Moduls ist dabei grundsätzlich mit Gebühren verbunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

      Die Gebühren setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind nutzungsabhängig. Es gibt keine Grundgebühr, die unabhängig von der Nutzung anfällt. Die Abrechnung der Gebühren läuft automatisiert über die Vereinsticket-Plattform und wird monatlich erstellt. Einbezogen werden dabei alle Ticketumsätze, die sich auf Veranstaltungen beziehen, deren Startdatum in dem jeweiligen Abrechnungsmonat liegen. Sollten in einem Abrechnungsmonat keine Veranstaltungen stattgefunden haben, fallen keine Gebühren an und es wird eine Nullrechnung erstellt.

      Aus folgenden Komponenten setzt sich das Gebührenmodell zusammen:

      1. Systemgebühr: Diese Gebühr wird erhoben, um die Bereitstellung, den Support und die Wartung des Moduls Ticketing zu gewährleisten. Diese Gebührenkomponente fällt immer an, sobald durch den Verein Tickets über das Ticketing Modul generiert werden.
      2. Zahlungswegabhängige Gebühren: Diese Gebühren fallen an, wenn das Modul „Payments“ zusätzlich aktiviert, erfolgreich eingerichtet und Umsätze über die angebotenen Zahlungswege generiert wurden. Mit dem Payments Modul erhält der Nutzer bzw. sein Verein die Möglichkeit, Onlinezahlungen bspw. per Kreditkarte oder PayPal entgegenzunehmen. Siehe hierzu auch unsere Nutzungsbedingungen zum Modul „Payments“ .
      3. Vereinsspezifische Gebühren: Es können Gebühren für Zusatzleistungen anfallen, die zwischen Betreiberin und Nutzer bzw. seinem Verein individuell vereinbart worden sind. Beispielsweise kann die Einrichtung eines Saalplans, die Hinterlegung von individuellen Ticketdesigns oder die Entwicklung vereinsspezifischer Funktionen zusätzliche Gebühren auslösen.
      • Die Höhe der Gebühren sind der jeweils gültigen Gebührenübersicht zu entnehmen. Der Verein erhält im Verwaltungsbackend des Ticketing Moduls auf der Vereinsticket Plattform ebenfalls Einsicht in die gültige Gebührenübersicht. Die Gebühren verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

        Standard Gebührenmodell (ab 01.01.2026)

        Gültig von 01.01.2026 bis Widerruf | Erstellt von Vereinsticket am 09.10.2025

        Systemgebühr

        Systemgebühren beziehen sich immer auf die jeweilige Bestellposition. Absolute und relative Gebühren werden entsprechend pro Position berechnet.

        Ticket
        Prozentuale Gebühr
        4.9 %
        Absolute Gebühr
        0,05 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        mindestens
        Dauerkarte
        Prozentuale Gebühr
        4.9 %
        Absolute Gebühr
        1,50 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        zuzüglich
        Wertgutschein
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        0,05 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        mindestens

        Zahlungswegbezogene Gebühren

        Zahlungswegbezogene Gebühren beziehen sich immer auf die gesamte Bestellung. Prozentuale Gebühren beziehen sich auf den jeweiligen Bestellwert je Zahlungsmethode. Absolute Gebühren werden pro Bestellung & Zahlungsmethode berechnet.

        Kostenlos
        Prozentuale Gebühr
        0 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Manuelle Zahlung
        Prozentuale Gebühr
        2 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        PayPal (eigener Account)- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        0 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Stripe (Kreditkarte)
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Wertgutschein
        Prozentuale Gebühr
        2 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Vorverkaufsstelle
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Barzahlung- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Stripe (Wero)
        Prozentuale Gebühr
        2 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Banküberweisung
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Stripe (PayPal)
        Prozentuale Gebühr
        3.5 %
        Absolute Gebühr
        0,39 €
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        zuzüglich
        Stripe (giropay)- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---

      Freigrenzen, Aktionen und individuelle Absprachen

      Die Betreiberin möchte allen Vereinen den Einstieg in ein professionelles Ticketing ermöglichen. Darum behält sich die Betreiberin das Recht vor, durch Aktionen oder individuelle Vereinbarungen, ticketumsatzbezogene Vergünstigungen, bspw. Freigrenzen, umzusetzen.

      Diese Vergünstigungen werden vorab kommuniziert und bei der Abrechnung automatisch hinterlegt und berücksichtigt. Ob, welche und wie lange die Vergünstigungen für den Nutzer bzw. seinen Verein gelten, kann im Verwaltungsbackend des Vereins eingesehen oder beim Team von Vereinsticket erfragt werden. Ein Anspruch auf Vergünstigungen seitens des Nutzers bzw. seines Vereins gegenüber der Betreiberin besteht nicht. Es handelt sich um freiwillige Vergünstigungen der Betreiberin zur Förderung der Vereine. Die Art und Ausgestaltung der Vergünstigungen obliegen allein der Betreiberin und können jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden.

      Hinweis Freigrenze und Freibetrag: Um Missverständnissen vorzubeugen, soll an dieser Stelle der Begriff der Freigrenze erläutert werden. Freigrenze bedeutet, dass für den Nutzer bzw. seinen Verein in einem bestimmten Zeitraum keine Gebühren anfallen, solange der summierte Ticketumsatz im gleichen Zeitraum nicht größer als der Betrag der Freigrenze ist. Zu beachten ist, dass in dem Moment, in dem der summierte Ticketumsatz den Betrag der Freigrenze übersteigt, der gesamte Ticketumsatz dieses Zeitraums gebührenpflichtig wird. Anders verhält es sich beim sog. Freibetrag, bei dem nur der Ticketumsatz gebührenpflichtig wird, der den Freibetrag in dem jeweiligen Betrachtungszeitraum übersteigt.

      Die Betreiberin behält sich das Recht vor, das Gebührenmodell jederzeit anzupassen. Die Anpassungen werden dem Nutzer bzw. seinem Verein mit angemessenem Vorlauf vorab kommuniziert. Eine Einwilligung des Nutzers ist Voraussetzung für das Inkrafttreten veränderter Bedingungen. Eine Nichteinwilligung des Nutzers berechtigt die Betreiberin dazu, die Module des Nutzers sowie unter Umständen sein Konto zu deaktivieren.

      Das Modul „Ticketing“ darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und für Veranstaltungen eingesetzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Betreiberin.

      Die Betreiberin behält sich vor, die Nutzung des Ticketings jederzeit zu versagen und das Modul zu deaktivieren.

    • 3. Verkäufer, Leistungserbringer, Verantwortlichkeiten

      Der Verein, für den der Nutzer das Modul „Ticketing“ aktiviert, tritt im Ticketshop gegenüber zukünftigen Käufern als Verkäufer und Leistungserbringer in Erscheinung. Daraus folgt, dass er verpflichtet ist, die mit dem Ticketkauf verbundenen Pflichten zu erfüllen, insbesondere die angebotene Leistung zu liefern und den Käufern Zutritt zu seinen Veranstaltungen zu gewähren. Erfüllt er seine Pflichten nicht, behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul „Ticketing“ wieder zu deaktivieren. Der Verein garantiert der Betreiberin Sie von jeglichen Ansprüchen, die aus der Nichterbringung von Veranstaltungsleistungen oder Verletzungen seiner Pflichten als Verkäufer entstehen, freizustellen.

      Der Verein wird automatisch nach erfolgreicher Aktivierung des Moduls im Impressum des Ticketshops als Verkäufer und Leistungserbringer aufgeführt. Die dort ausgewiesenen Daten werden automatisch aus den auf der Plattform hinterlegten Stammdaten des Vereins übernommen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass diese Informationen jederzeit korrekt hinterlegt sind.

      Es wird klargestellt, dass die Betreiberin im Sinne eines technischen Dienstleisters lediglich die Systeme zur Abwicklung des Ticketings zur Verfügung stellt. Darüberhinausgehende, die angebotenen Leistungen betreffende Pflichten bezüglich der Veranstaltungen entstehen ihr keinesfalls.

    • 4. Anfechtungen und Rückbuchungen: Mitwirkungspflicht und Gebühren

      Die Betreiberin wickelt Zahlungstransaktionen über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. („Stripe“) ab. Käufer, die Tickets über den Ticketshop des Vereins erwerben, können im Rahmen der von Stripe bereitgestellten Zahlungswege (z.B. Kreditkarte, PayPal über Stripe) eine Zahlungsanfechtung oder Rückbuchung („Dispute“ oder „Käuferschutz“) einleiten. In diesem Fall erhält die Betreiberin eine Mitteilung von Stripe und ist verpflichtet, innerhalb einer kurzen Frist auf den Dispute zu reagieren und Nachweise vorzulegen, sollte der Käufer keinen Rückzug vornehmen.

      Der Verein tritt gegenüber dem Käufer als Verkäufer und Vertragspartner auf. Er ist daher verpflichtet, im Falle einer Anfechtung aktiv an der Klärung mitzuwirken. Sobald der Verein von einer Anfechtung erfährt – sei es technisch über die Vereinsticket Plattform oder per Mail von Seiten des Vereinsticket Support Teams - , hat er

      • unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, Kontakt mit dem Käufer aufzunehmen,
      • den Sachverhalt zu prüfen und zu dokumentieren,
      • den Käufer zum Rückzug der Anfechtung zu bewegen.

      Der Verein informiert die Betreiberin schriftlich über die eingeleiteten Maßnahmen und den Verlauf der Klärung.

      Verlorene Anfechtungen gehen wirtschaftlich zu Lasten des Vereins.

      Wird eine Anfechtung durch Stripe zugunsten des Käufers entschieden, erstattet Stripe den Zahlungsbetrag an den Käufer und belastet das Stripe-Konto der Betreiberin. In diesem Fall ist die Betreiberin berechtigt,

      • den erstatteten Ticketbetrag sowie
      • die von Stripe erhobene Dispute-Fee (in der von Stripe festgelegten Höhe, derzeit 14€ zzgl. MwSt.) je Vorgang an den Verein weiterzuberechnen.

      Unterlässt der Verein die gebotene Mitwirkung oder reagiert er nicht fristgerecht, kann die Betreiberin zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 12€ zzgl. MwSt. pro Vorgangzur Abdeckung des zusätzlichen Bearbeitungsaufwands erheben.

      Der Verein verpflichtet sich, auf Anfrage der Betreiberin alle zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Unterlagen und Belege (z. B. Teilnehmerlisten, Korrespondenzen mit dem Käufer, Fotos oder Zahlungsnachweise) zur Verfügung zu stellen.

      Die Betreiberin ist berechtigt, das betroffene Ticketsystem oder das Modul „Payments“ vorübergehend zu sperren, wenn wiederholt Anfechtungen auftreten oder der Verein seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

      Wiederholte oder gehäufte Anfechtungen können Auswirkungen auf den Stripe-Account des Vereins haben. Stripe ist berechtigt, bei auffälligem Zahlungsverhalten, überdurchschnittlicher Dispute-Quote oder sonstigen Risikoindikatoren den verbundenen Stripe-Account des Vereins vorübergehend einzuschränken oder dauerhaft zu sperren.

      Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass solche Maßnahmen im alleinigen Ermessen von Stripe liegen und außerhalb des Einflussbereichs der Betreiberin erfolgen.

      Eine Sperrung des Stripe-Kontos kann die Auszahlung offener Beträge verzögern oder verhindern. Die Betreiberin haftet nicht für Einschränkungen oder Sperrungen, die von Stripe gemäß dessen Nutzungsbedingungen vorgenommen werden. Dies gilt auch für etwaige Verzögerungen oder den Ausfall von Auszahlungen infolge einer durch Stripe veranlassten Kontoprüfung oder Sperrung.

    • 5. Missbrauch, Sicherheit, Inaktivität, Sittenwidrigkeit

      Ein nicht zweckmäßiger oder gar missbräuchlicher Einsatz des Moduls „Ticketing“ führt unmittelbar zur Deaktivierung durch die Betreiberin. Weitere Schritte wie bspw. die Sperrung von Nutzerkonten behält sich die Betreiberin vor, insbesondere wenn sittenwidrige oder strafbare Handlungen durch verantwortliche Nutzer beobachtet werden.

      Der Nutzer hat den Zugang bzw. die Zugangsinformationen zur Nutzung des Moduls geheim zu halten und darf sie keinem Dritten überlassen. Der Nutzer verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch alle einbezogenen Vereinsangehörigen zur Einhaltung dieser Pflicht.

      Der Nutzer hat die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn ihm rechtswidrige oder betrügerische Handlungen bei der Nutzung des Moduls auffallen. Eine Missachtung dieser Meldepflicht oder vorsätzliche Verzögerung wird gleichermaßen geahndet.

      Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Vereinsticket Plattform und das Ticketing insbesondere nur für Veranstaltungen eingesetzt werden, die nicht rechts- oder sittenwidrig sind oder bei denen kein rechts- oder anderweitig extremes Gedankengut verbreitet wird.

      Bei anhaltender Inaktivität behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul wieder zu deaktivieren. Der Verein hat das Modul nach Aktivierung proaktiv und es gemäß seinem vorgesehenen Zweck einzusetzen.

    • 6. Technische Bereitstellung, Support

      Die Betreiberin garantiert nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder einzelner Module. Sie übernimmt auch keine Haftung für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Im Falle von Wartungsarbeiten sind Unterbrechungen vorbehalten. Bei starker Beanspruchung der Plattform sind Einschränkungen in Nutzbarkeit und Erreichbarkeit vorbehalten.

      Der Zugang des Nutzers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines und weiterer betroffener Computer und Smartphones.

      Die Betreiberin stellt zur Fehlerbehebung einen kostenlosen Support zur Verfügung, der unter support@vereinsticket.de erreichbar ist. Telefonisch ist die Betreiberin zu den Geschäftszeiten unter 06581 839 839 0 erreichbar. Eine darüberhinausgehende ständige Erreichbarkeit wird nicht garantiert.

    • 7. Änderungen

      Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vorzunehmen, die vier Wochen nach Zugang beim Vereinsverantwortlichen in Kraft treten, wenn der Nutzer der geänderten Nutzungsbedingung nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat (Zugang maßgeblich). Erhält die Betreiberin innerhalb der Frist von vier Wochen keine entsprechende Mitteilung des Nutzers oder nutzt dieser das Modul nach Ablauf der Frist weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert.

  • Gültig bis 31.12.2025

    Die Nutzungsbedingungen haben sich zum 01.01.2025 geändert. Alle Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind durch Unterstreichungen zur leichteren Nachverfolgung hervorgehoben.

    • 1. Geltungsbereich, Voraussetzungen zur Nutzung

      Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dir als Nutzer, der als Vertreter eines Vereins auf der Plattform Vereinsticket auftritt und uns, der Total Fansports GmbH, Graf-Siegfried-Str. 6, D-54439 Saarburg, als Betreiberin der Plattform Vereinsticket (nachfolgend „Betreiberin“).

      Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den bereits vom Nutzer akzeptierten Nutzungsbedingungen, denen er im Rahmen der Nutzung der Plattform zugestimmt hat. Die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Moduls „Ticketing“. Widerspricht er diesen oder anderen Nutzungsbedingungen der Plattform, erlischt im gleichen Zeitpunkt der Anspruch auf Nutzung des Moduls „Ticketing“.

    • 2. Kosten des Moduls, Gebühren, Abrechnung, Vergünstigungen / Aktionen, Gebührenanpassungen, Einsatz in Deutschland, Deaktivierungsvorbehalt

      Das Modul „Ticketing“ soll Vereinen, insbesondere Sportvereinen jedweder Größe, den Einstieg in eine professionelle Vermarktung ihrer Events und Angebote ermöglichen. Die Nutzung des Moduls ist dabei grundsätzlich mit Gebühren verbunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

      Die Gebühren setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind nutzungsabhängig. Es gibt keine Grundgebühr, die unabhängig von der Nutzung anfällt. Die Abrechnung der Gebühren läuft automatisiert über die Vereinsticket-Plattform und wird monatlich erstellt. Einbezogen werden dabei alle Ticketumsätze, die sich auf Veranstaltungen beziehen, deren Startdatum in dem jeweiligen Abrechnungsmonat liegen. Sollten in einem Abrechnungsmonat keine Veranstaltungen stattgefunden haben, fallen keine Gebühren an und es wird eine Nullrechnung erstellt.

      Aus folgenden Komponenten setzt sich das Gebührenmodell zusammen:

      1. Systemgebühr: Diese Gebühr wird erhoben, um die Bereitstellung, den Support und die Wartung des Moduls Ticketing zu gewährleisten. Diese Gebührenkomponente fällt immer an, sobald durch den Verein Tickets über das Ticketing Modul generiert werden.
      2. Zahlungswegabhängige Gebühren: Diese Gebühren fallen an, wenn das Modul „Payments“ zusätzlich aktiviert, erfolgreich eingerichtet und Umsätze über die angebotenen Zahlungswege generiert wurden. Mit dem Payments Modul erhält der Nutzer bzw. sein Verein die Möglichkeit, Onlinezahlungen bspw. per Kreditkarte oder PayPal entgegenzunehmen. Siehe hierzu auch unsere Nutzungsbedingungen zum Modul „Payments“.
      3. Vereinsspezifische Gebühren: Es können Gebühren für Zusatzleistungen anfallen, die zwischen Betreiberin und Nutzer bzw. seinem Verein individuell vereinbart worden sind. Beispielsweise kann die Einrichtung eines Saalplans, die Hinterlegung von individuellen Ticketdesigns oder die Entwicklung vereinsspezifischer Funktionen zusätzliche Gebühren auslösen.

      Der Verein erhält im Verwaltungsbackend des Ticketing Moduls auf der Vereinsticket Plattform ebenfalls Einsicht in die gültige Gebührenübersicht.

      • Standard Gebührenmodell

        Standard Gebührenmodell

        Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2025 | Erstellt von Vereinsticket am 22.11.2024

        Systemgebühr

        Systemgebühren beziehen sich immer auf die jeweilige Bestellposition. Absolute und relative Gebühren werden entsprechend pro Position berechnet.

        Ticket
        Prozentuale Gebühr
        4 %
        Absolute Gebühr
        0,05 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        mindestens
        Dauerkarte
        Prozentuale Gebühr
        4 %
        Absolute Gebühr
        0,05 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        mindestens
        Wertgutschein
        Prozentuale Gebühr
        4 %
        Absolute Gebühr
        0,05 €
        Absolut pro
        Position
        Beziehung Absolut/Prozentual
        mindestens

        Zahlungswegbezogene Gebühren

        Zahlungswegbezogene Gebühren beziehen sich immer auf die gesamte Bestellung. Prozentuale Gebühren beziehen sich auf den jeweiligen Bestellwert je Zahlungsmethode. Absolute Gebühren werden pro Bestellung & Zahlungsmethode berechnet.

        Kostenlos
        Prozentuale Gebühr
        0 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Manuelle Zahlung
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        PayPal (eigener Account)- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        0 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Stripe (Kreditkarte)
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Wertgutschein
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Vorverkaufsstelle
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Barzahlung- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Banküberweisung
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---
        Stripe (PayPal)
        Prozentuale Gebühr
        3.5 %
        Absolute Gebühr
        0,39 €
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        zuzüglich
        Stripe (giropay)- ausgelaufene Zahlungsmethode
        Prozentuale Gebühr
        3 %
        Absolute Gebühr
        ---
        Absolut pro
        Bestellung
        Beziehung Absolut/Prozentual
        ---

      Freigrenzen

      Die Betreiberin möchte allen Vereinen den Einstieg in ein professionelles Ticketing ermöglichen. Darum behält sich die Betreiberin das Recht vor, durch Aktionen oder individuelle Vereinbarungen, ticketumsatzbezogene Vergünstigungen, bspw. Freigrenzen, umzusetzen.

      Diese Vergünstigungen werden vorab kommuniziert und bei der Abrechnung automatisch hinterlegt und berücksichtigt. Ob, welche und wie lange die Vergünstigungen für den Nutzer bzw. seinen Verein gelten, kann im Verwaltungsbackend des Vereins eingesehen oder beim Team von Vereinsticket erfragt werden. Ein Anspruch auf Vergünstigungen seitens des Nutzers bzw. seines Vereins gegenüber der Betreiberin besteht nicht. Es handelt sich um freiwillige Vergünstigungen der Betreiberin zur Förderung der Vereine. Die Art und Ausgestaltung der Vergünstigungen obliegen allein der Betreiberin und können jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden.

      Hinweis Freigrenze und Freibetrag: Um Missverständnissen vorzubeugen, soll an dieser Stelle der Begriff der Freigrenze erläutert werden. Freigrenze bedeutet, dass für den Nutzer bzw. seinen Verein in einem bestimmten Zeitraum keine Gebühren anfallen, solange der summierte Ticketumsatz im gleichen Zeitraum nicht größer als der Betrag der Freigrenze ist. Zu beachten ist, dass in dem Moment, in dem der summierte Ticketumsatz den Betrag der Freigrenze übersteigt, der gesamte Ticketumsatz dieses Zeitraums gebührenpflichtig wird. Anders verhält es sich beim sog. Freibetrag, bei dem nur der Ticketumsatz gebührenpflichtig wird, der den Freibetrag in dem jeweiligen Betrachtungszeitraum übersteigt.

      Die Betreiberin behält sich das Recht vor, das Gebührenmodell jederzeit anzupassen. Die Anpassungen werden dem Nutzer bzw. seinem Verein mit angemessenem Vorlauf vorab kommuniziert. Eine Einwilligung des Nutzers ist Voraussetzung für das Inkrafttreten veränderter Bedingungen. Eine Nichteinwilligung des Nutzers berechtigt die Betreiberin dazu, die Module des Nutzers sowie unter Umständen sein Konto zu deaktivieren.

      Das Modul „Ticketing“ darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und für Veranstaltungen eingesetzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Betreiberin.

      Die Betreiberin behält sich vor, die Nutzung des Ticketings jederzeit zu versagen und das Modul zu deaktivieren.

    • 3. Verkäufer, Leistungserbringer, Verantwortlichkeiten

      Der Verein, für den der Nutzer das Modul „Ticketing“ aktiviert, tritt im Ticketshop gegenüber zukünftigen Käufern als Verkäufer und Leistungserbringer in Erscheinung. Daraus folgt, dass er verpflichtet ist, die mit dem Ticketkauf verbundenen Pflichten zu erfüllen, insbesondere die angebotene Leistung zu liefern und den Käufern Zutritt zu seinen Veranstaltungen zu gewähren. Erfüllt er seine Pflichten nicht, behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul „Ticketing“ wieder zu deaktivieren. Der Verein garantiert der Betreiberin Sie von jeglichen Ansprüchen, die aus der Nichterbringung von Veranstaltungsleistungen oder Verletzungen seiner Pflichten als Verkäufer entstehen, freizustellen.

      Der Verein wird automatisch nach erfolgreicher Aktivierung des Moduls im Impressum des Ticketshops als Verkäufer und Leistungserbringer aufgeführt. Die dort ausgewiesenen Daten werden automatisch aus den auf der Plattform hinterlegten Stammdaten des Vereins übernommen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass diese Informationen jederzeit korrekt hinterlegt sind.

      Es wird klargestellt, dass die Betreiberin im Sinne eines technischen Dienstleisters lediglich die Systeme zur Abwicklung des Ticketings zur Verfügung stellt. Darüberhinausgehende, die angebotenen Leistungen betreffende Pflichten bezüglich der Veranstaltungen entstehen ihr keinesfalls.

    • 4. Missbrauch, Sicherheit, Inaktivität, Sittenwidrigkeit

      Ein nicht zweckmäßiger oder gar missbräuchlicher Einsatz des Moduls „Ticketing“ führt unmittelbar zur Deaktivierung durch die Betreiberin. Weitere Schritte wie bspw. die Sperrung von Nutzerkonten behält sich die Betreiberin vor, insbesondere wenn sittenwidrige oder strafbare Handlungen durch verantwortliche Nutzer beobachtet werden.

      Der Nutzer hat den Zugang bzw. die Zugangsinformationen zur Nutzung des Moduls geheim zu halten und darf sie keinem Dritten überlassen. Der Nutzer verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch alle einbezogenen Vereinsangehörigen zur Einhaltung dieser Pflicht.

      Der Nutzer hat die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn ihm rechtswidrige oder betrügerische Handlungen bei der Nutzung des Moduls auffallen. Eine Missachtung dieser Meldepflicht oder vorsätzliche Verzögerung wird gleichermaßen geahndet.

      Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Vereinsticket Plattform und das Ticketing insbesondere nur für Veranstaltungen eingesetzt werden, die nicht rechts- oder sittenwidrig sind oder bei denen kein rechts- oder anderweitig extremes Gedankengut verbreitet wird.

      Bei anhaltender Inaktivität behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Modul wieder zu deaktivieren. Der Verein hat das Modul nach Aktivierung proaktiv und es gemäß seinem vorgesehenen Zweck einzusetzen.

    • 5. Technische Bereitstellung, Support

      Die Betreiberin garantiert nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform oder einzelner Module. Sie übernimmt auch keine Haftung für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Im Falle von Wartungsarbeiten sind Unterbrechungen vorbehalten. Bei starker Beanspruchung der Plattform sind Einschränkungen in Nutzbarkeit und Erreichbarkeit vorbehalten.

      Der Zugang des Nutzers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines und weiterer betroffener Computer und Smartphones.

      Die Betreiberin stellt zur Fehlerbehebung einen kostenlosen Support zur Verfügung, der unter support@vereinsticket.de erreichbar ist. Telefonisch ist die Betreiberin zu den Geschäftszeiten unter 06581 839 839 0 erreichbar. Eine darüberhinausgehende ständige Erreichbarkeit wird nicht garantiert.

    • 6. Änderungen

      Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vorzunehmen, die vier Wochen nach Zugang beim Vereinsverantwortlichen in Kraft treten, wenn der Nutzer der geänderten Nutzungsbedingung nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat (Zugang maßgeblich). Erhält die Betreiberin innerhalb der Frist von vier Wochen keine entsprechende Mitteilung des Nutzers oder nutzt dieser das Modul nach Ablauf der Frist weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert.


Stand: 06.11.2025
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Du kannst selbst entscheiden, ob du die Cookies zulassen möchtest. Bitte beachte, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.